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24. Dezember 2011 09:46; Akt.: 24.12.2011 09:46

Zweites Strafurteil wegen Demo gegen Fekter in Salzburg rechtskräftig

Eine nicht angemeldete Demonstration anlässlich eines Vortrages von Innenministerin Maria Fekter (ÖVP) am 14. Jänner 2010 in Salzburg hat zu zwei Verhaftungen und zu einem gerichtlichen Nachspiel geführt. Eine nicht angemeldete Demonstration anlässlich eines Vortrages von Innenministerin Maria Fekter (ÖVP) am 14. Jänner 2010 in Salzburg hat zu zwei Verhaftungen und zu einem gerichtlichen Nachspiel geführt. - © Neumayr/MMV/Archiv
Knapp zwei Jahre nach einer tumultartigen Demonstration wegen eines Vortrags der damaligen Innenministerin Maria Fekter (V) über Asylpolitik in Salzburg ist in dieser Woche der Strafprozess gegen ein Brüderpaar mit dem zweiten rechtskräftigen Urteil endgültig abgeschlossen worden.

Der Erstangeklagte wurde in der Vorwoche am Landesgericht Salzburg wegen versuchten Widerstands gegen die Staatsgewalt zu fünf Monaten bedingt verurteilt und gleichzeitig vom Vorwurf der schweren Körperverletzung freigesprochen. Verteidigerin Ingeborg Haller teilte am Freitag der APA mit, dass das Urteil von Richterin Sabine Berger rechtskräftig geworden ist.

Der Salzburger hatte bei einem ersten Prozess Ende Mai 2010 von Richterin Karoline Edtstadler noch eine teilbedingte Haftstrafe von neun Monaten, davon ein Monat unbedingt, kassiert. Der damals 26-Jährige soll einen Polizisten am Knie schwer verletzt haben. Ein Berufungssenat des Oberlandesgerichts Linz hob dieses erstinstanzliche Urteil im November 2010 auf und ließ den Tatbestand der Körperverletzung neu verhandeln. Der Senat hatte zudem die bedingte Haftstrafe für den 24-jährigen Zweitangeklagten, der ausschließlich wegen versuchten Widerstands gegen die Staatsgewalt angeklagt war, von sechs Monaten auf drei Monate herabgesetzt. Das Urteil für den 24-Jährigen ist damals bereits mit dem Spruch des Berufungsgerichtes rechtskräftig geworden.

Verteidigerin Haller hatte das teilbedingte Urteil von neun Monaten für den 26-Jährigen als “völlig unverhältnismäßig” bezeichnet. Sogar die Staatsanwaltschaft habe gegen das Urteil berufen, sagte die Rechtsanwältin. Sie hatte zwar auf einen Freispruch plädiert, sieht es jetzt durchaus als “ein positives Ergebnis”, dass die Strafen entsprechend reduziert worden sind und für den Erstangeklagten der Vorwurf der vorsätzlich schweren Körperverletzung weggefallen ist.

Zu dem Zwischenfall war es am 14. Jänner 2010 in der Stadt Salzburg gekommen. Die bisher unbescholtenen Brüder hatten während der nicht angemeldeten Demonstration vor dem Wifi-Gebäude mit rund 20 Aktivisten vor mindestens ebenso vielen Polizisten ihren Unmut über Fekters Asylpolitik kundgemacht.

Als plötzlich ein weiterer Bruder der Beschuldigten mehrere Schweizerkracher warf, schritten einige Polizisten ein. Der ältere Bruder soll von hinten auf einen Polizisten losgegangen sein, ihm den Arm um Hals und Schulter gelegt, einen Tritt ins Knie verpasst und sich gegen die Festnahme gewehrt haben. Der 26-Jährige hatte aber stets bestritten, dass er dem Beamten ins Knie trat. Der Jüngere sagte bei Gericht aus, er habe dem Kracher-Werfer zu Hilfe eilen wollen und sei von Polizisten niedergerissen worden, er habe sich aber niemandem widersetzt. Polizisten beteuerten jedoch, die Brüder hätten Widerstand geleistet, einer sogar “massiv”. (APA)


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