Die Höhe der Beitragsrückstände, die als uneinbringlich abgeschrieben werden mussten, belief sich im Jahr 2013 auf 169,9 Mio. Euro. Österreichweit könnten rund 99,4 Prozent der vorgeschriebenen Beiträge eingebracht werden, ca. 3,91 Prozent der vorgeschriebenen Beiträge müssten gemahnt und rund 0,83 Prozent der vorgeschriebenen Beiträge in Exekution gezogen werden, heißt es in der Beantwortung.
"Die Zahlungsmoral der Unternehmer ist fahrlässig!", kritisierte SPÖ-Gesundheitssprecher Erwin Spindelberger, der die Anfrage gestellt hatte, am Dienstag und rief die Unternehmer auf, den Schuldenstand "so schnell als möglich" zu tilgen. Hundstorfer verwies in der Anfragebeantwortung darauf, dass das Sozialministerium mit den Sozialpartnern und mit dem Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger eine Arbeitsgruppe einrichten wird, die sich mit dem Sozialbetrug durch Scheinfirmen bzw. mit der Früherkennung von Scheinfirmen weitergehend befassen wird.
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