Erst im vergangenen Jahr hat der Nationalrat - nach einem Rüffel des Europäischen Menschenrechtsgerichtshofs (EGMR) - die Stiefkindadoption ermöglicht. Zwar sei diese für das Paar an sich kein Problem gewesen, die Ausstellung der vollständigen Geburtsurkunde mit der Erwähnung beider Elternteile allerdings schon. Das Standesamt würde nur eine Geburtsurkunde ausstellen, in der lediglich die leibliche Mutter angeführt ist oder in der die Adoptivmutter als "Vater" eingetragen wird, berichtete das Rechtskomitee Lambda.
Laut den Rechtsvertretern des Paares bedeutet eine solche vorgeschlagene Eintragung allerdings eine strafgesetzwidrige Falschbeurkundung. Das Standesamt soll seine ablehnende Haltung "in urösterreichischer Verwaltungsmentalität" damit begründen, dass es dafür kein Formular gebe. Diese seien in der Personenstandsverordnung des Innenministeriums geregelt, die entsprechende Verordnung nach der Einführung der Stiefkindadoption für homosexuelle Paare nicht angepasst worden.
Die Rechtsvertreter des Paares sehen nun Innenministerin Mikl-Leitner gefordert. Aus dem Innenministerium verlautete am Mittwoch, dass in den kommenden Tagen an die Behörden eine Anleitung zur Vorgangsweise in künftigen Fällen übermittelt werde.
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