Das meldete das Land Salzburg am Montag in einer Aussendung.
Bevor Gesetze und Verordnungen im Landesgesetzblatt kundgemacht werden, haben sie ein genau festgelegtes Verfahren zu durchlaufen. Dabei hat jede Person die Möglichkeit, auf www.salzburg.gv.at in die Gesetzes- und Verordnungsentwürfe Einblick zu nehmen und dem Legislativ- und Verfassungsdienst des Landes ihre Meinung innerhalb der Begutachtungsfrist an die E-Mail-Adresse begutachtung@salzburg.gv.at zukommen zu lassen. Monatlich sind es im Durchschnitt zehn Gesetzes- und Verordnungsentwürfe, die sich in Begutachtung befinden. Diese können wie bisher über den Link www.salzburg.gv.at/landesrecht aufgerufen werden. Neu ist der Bezug per Newsletter des Landes Salzburg, der täglich um 13.00 Uhr ausgeschickt wird. Anmelden kann sich jeder user unter dem Link http://service.salzburg.gv.at/news oder über die linke Navigation auf der Homepage des Landes www.salzburg.gv.at im Internet.
Nach Abschluss des Begutachtungsverfahrens eines Gesetz- oder Verordnungsentwurfs können die abgegebenen Stellungnahmen weiterhin in einem Archiv auf der Homepage des Landes abgerufen werden. Seit Mitte 2003 wurden Dokumente zu 151 Gesetzesentwürfen und 328 Verordnungen im Archiv zur Einsicht abgelegt.
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