Es ist bereits das zweite Mal, dass sich der VfGH mit der Causa befassen musste. Ein erstes Verbot für den ORF, soziale Netzwerke zu nutzen, haben die Verfassungsrichter bereits im Juli 2013 gekippt. Der BKS wollte dem Sender daraufhin die Facebook-Nutzung nur gestatten, wenn er die dortige Kommentar-Funktion deaktiviert.
Dieses "Foren-Verbot" für den ORF bei Facebook haben die Höchstrichter nun gekippt. Holzinger betonte, der ORF dürfe zwar selbst kein soziales Netzwerk betreiben, bestehende Netzwerke aber sehr wohl nutzen. Das vom BKS geforderte Abschalten der Kommentarfunktion auf Facebook würde für den ORF aber "den Zweck der sozialen Netzwerke als Kommunikationsinstrument zunichtemachen".
Die Entscheidung bezeichnete ORF-Generaldirektor Wrabetz in einer Aussendung als "richtungsweisend". Das vom Bundeskommunikationssenat ausgesprochene "Foren-Verbot" für den ORF bei Facebook wurde von den Höchstrichtern aufgehoben. "Das freut uns sehr", betonte Wrabetz.
Die Aufhebung des "Facebook-Verbots" für den ORF sei auch bezüglich der "multimedialen Weiterentwicklung der ORF-Programme" eine wichtige Entscheidung und "im Sinne des Publikums. Diese unakzeptable Einschränkung des ORF, mit seinem Publikum zu kommunizieren, wurde dadurch aus der Welt geschafft", so Wrabetz. "Es freut mich, dass der VfGH unseren Argumenten gefolgt ist. Für den ORF ist es wichtig, dass nun in dieser zentralen Zukunftsfrage Klarheit geschaffen wurde."
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