Zuständig für die Erarbeitung des Islamgesetzes ist eigentlich das seit Neuestem beim Kanzleramt angesiedelte Kultusamt. Kurz hatte jedoch in seiner Zeit als Integrationsstaatssekretär den "Islamdialog" initiiert, der mit der Islamischen Glaubensgemeinschaft in Österreich (IGGiÖ) Rahmenbedingungen für das Leben der Muslime schaffen sollte. Ein Punkt war auch die Überarbeitung des Islamgesetzes, die nun bereits seit längerem läuft.
Unter den nun bekannt gewordenen Eckpunkten befindet sich etwa ein "Anwendungsvorrang des staatlichen Rechts". Niemand könne sich unter Berufung auf den Islam außerhalb der staatlichen Gesetze stellen - "von A wie Arbeitnehmerschutz bis Z wie Zivilrecht". Auch der Religionsunterricht dürfe nicht im Widerspruch zur staatsbürgerlichen Erziehung stehen. Geregelt werden soll auch die Seelsorge beim Bundesheer, in Gefängnissen und in Krankenanstalten.
Auch eine heikle Frage will man mit der IGGiÖ noch diskutieren. Nämlich ob sich eine Religionsgemeinschaft innerhalb Österreichs finanziert und nicht durch Geld aus dem Ausland erhalten wird. Offen ist auch noch, welche einzelnen Glaubensrichtungen des Islam unter das neue Gesetz fallen und welche nicht.
Auf gutem Weg sieht IGGiÖ-Präsident Fuat Sanac auch eine Regelung zu Islamischen Feiertagen. Während an diesen Schüler bereits freigestellt sind, wünscht man sich in der Glaubensgemeinschaft auch eine solche Regelung für Arbeitnehmer. Dabei wolle man nicht weniger Tage im Jahr arbeiten betonte Sanac. Es könnte sich etwa auch um unbezahlten Urlaub handeln, auch an anderen Tagen könnte ersatzweise gearbeitet werden, sagte er kürzlich bei einer Veranstaltung.
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