Für die Gemeindevertretungs- bzw. Gemeinderats- und Bürgermeisterwahl kann auch eine Wahlkarte beantragt werden. Diese muss bis spätestens Donnerstag, 6. März, in der Hauptwohnsitzgemeinde schriftlich oder per E-Mail beantragt werden. Mit dieser kann – sofern sie nicht zur Briefwahl verwendet wird – nur in der Heimatgemeinde (z.B. in einem anderen Wahlsprengel), nicht jedoch in einer anderen Gemeinde gewählt werden.
Wahlkarte an zuständige Wahlbehörde schicken
Bei der Briefwahl mit der Wahlkarte sind bestimmte Regeln einzuhalten. In der Wahlkarte befinden sich zwei Stimmzettel (einer für die Gemeindevertretungs- bzw. Gemeinderatswahl und einer für die Bürgermeisterdirektwahl) sowie ein Wahlkuvert. Nach dem Ankreuzen der gewählten Partei bzw. des gewünschten Bürgermeister-Kandidaten müssen die Stimmzettel in das Kuvert und dieses anschließend in die Wahlkarte gegeben werden. Auf der Wahlkarte muss der Wähler mit seiner Unterschrift bestätigen, dass die Stimmzettel unbeeinflusst und unbeobachtet ausgefüllt wurden. Die verschlossene Wahlkarte muss dann an die zuständige Gemeindewahlbehörde, deren Adresse bereits auf der Wahlkarte aufgedruckt ist, geschickt werden. Dabei ist darauf zu achten, dass die Wahlkarte bis spätestens zu jenem Zeitpunkt am Wahltag, zu dem das letzte Wahllokal in der Gemeinde schließt, einlangt. Wann das letzte Wahllokal schließt, wird in den Gemeinden ortsüblich kundgemacht. Die Briefwählerstimmen werden noch am Wahltag gemeinsam mit den anderen Stimmen ausgezählt.
Wählen gehen ab 16 Jahren
Bei den Gemeindewahlen 2014 sind alle österreichischen Staatsbürgerinnen und Staatsbürger sowie alle Staatsbürgerinnen und Staatsbürger anderer Mitgliedstaaten der EU wahlberechtigt, die am Tag der Wahl das 16. Lebensjahr vollendet haben, vom Wahlrecht nicht ausgeschlossen sind und in einer Gemeinde in Salzburg ihren Hauptwohnsitz haben. Mit Ausnahme des Wahlalters richten sich diese Voraussetzungen nach dem Stichtag 19. Dezember 2013.
Alles zu den Gemeinderatswahlen 2014 finden Sie in unserem Wahl-Special.
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