Gaffen soll als Verwaltungsübertretung im Sicherheitspolizeigesetz und auch als neuer Tatbestand im Strafgesetzbuch geahndet werden, was zu Kritik von Strafrechtsexperten führt. Dies zeuge von “Abstimmungsproblemen und mangelnder Kommunikation”, konstatierte etwa der Wiener Strafrechtler Alexander Tipold.
Gaffer: Strafen von bis zu 500 Euro
Das Innenministerium sieht mit der Novelle im Sicherheitspolizeigesetz (SPG) den neuen Paragraf “Störung der öffentlichen Ordnung” vor. Gaffer, die dagegen verstoßen, Hilfeleistungen behindern oder die Privatsphäre unzumutbar beeinträchtigen, begehen künftig eine Verwaltungsübertretung. Dafür droht eine Geldstrafe bis zu 500 Euro. Parallel dazu soll mit dem Strafrechtsänderungsgesetz des Justizministeriums die Unterlassung der Hilfeleistung um die Behinderung der Hilfeleistung ergänzt werden – hier endet am Mittwoch die Begutachtungsfrist.
(APA)
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