Mit einer Novelle der Straßenverkehrsordnung (StVO) soll es nun auch möglich sein, bestimmte Delikte ohne persönliche Anhaltung durch die Polizei zu ahnden.
Fotos dürfen ab sofort als Beweis verwendet werden
Dazu zählen Telefonieren ohne Freisprecheinrichtung, unerlaubte Personenbeförderung, Nichtanlegen des Sicherheitsgurts, mangelnde Kindersicherung, Nichttragen eines Schutzhelms sowie Beförderung zu vieler Personen auf einem Motorrad oder Moped.
(Quelle: S24)
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