Einige Details der 2-G-Regeln waren bisher noch nicht bekannt, etwa jene für Kinder und Jugendliche. Pflichtschüler müssen demnach für einen Zutritt nicht geimpft sein, für sie reicht der Ninjapass.
2-G löst 3-G in Österreich ab
Laut der Verordnung gilt 2-G nun überall dort, wo bisher 3-G gegolten hat, also etwa in der Gastronomie, im Theater oder bei Konzerten (nicht aber in Museen), Sportveranstaltungen oder bei körpernahen Dienstleistungen wie dem Friseur. Aber auch Besuche in Krankenhäusern und Alten- und Pflegeheimen sind - mit Ausnahmen - betroffen.
Ausreisekontrollen vorbei
Zur Arbeit kann man weiter auch nur getestet gehen, und bis 14. November reicht statt eines 3-G-Nachweises auch noch das durchgehende Tragen einer FFP2-Maske. Die zuletzt umstrittenen, weil personalintensiven Ausreisekontrollen aus den Bezirken, die in Oberösterreich beinahe flächendeckend galten, fallen. Dort wo Maske getragen wird, also im Handel, Bibliotheken und Museen, soll bundesweit FFP2 der Standard sein.
Beim Impfen sinkt die Gültigkeit des Nachweises nach dem zweiten Stich ab 6. Dezember von 360 auf 270 Tage. Bis zum selben Stichtag reicht auch eine Erstimpfung samt zusätzlichem PCR-Test als 2-G-Nachweis aus.
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