Wegen des Gleichheitsgrundsatzes müssten für alle Händler die gleichen Regeln gelten, sagte ein Sprecher des Gesundheitsministeriums am Freitag zur APA. Die Verschärfung treffe daher alle Händler, nicht nur die, die am Montag nach der längeren Schließungspause wieder öffnen dürfen.
Friseure von Verschärfung ausgenommen
Bezüglich der Regel herrschte bisher offenbar noch Unklarheit. In den vergangenen Tagen hatten mehrere Medien berichtet, dass für Lebensmittelhändler weiterhin die 10-Quadratmeter-Regel gilt. Körpernahe Dienstleister, also Friseure und Co, sind von der Verschärfung ausgenommen. Sie müssen nur zehn Quadratmeter pro Kunde zur Verfügung stellen. Begründet wird die Unterscheidung damit, dass man bei einem Besuch bei einem körpernahen Dienstleister auch einen negativen Corona-Test vorweisen müsse.
20 Quadratmeter: Unmut bei Supermärkten
Für großen Unmut sorgte die heutige Präzisierung seitens des Ministeriums beim Lebensmittelhändler Nah&Frisch. Vor allem für die kleinen, selbstständigen Kaufleute sei dies nicht machbar. "Warum hier eine Verschärfung für den Lebensmittelhandel notwendig sein soll versteht niemand. Die zehn Quadratmeter pro Kunden haben im Lebensmittelhandel perfekt funktioniert", sagte Nah&Frisch-Geschäftsführer Hannes Wuchterl laut einer Aussendung am Freitag. Er appelliert an Gesundheitsminister Rudolf Anschober, die Verschärfung zu überdenken und wieder zurückzunehmen.
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