Kocher weist auf Äußerungen der Sozialpartner und der Industriellenvereinigung hin, dass eine 2-G-Regelung am Arbeitsplatz nicht praktikabel und umsetzbar wäre.
Meinungen gehen auseinander
Auch wenn es zur Beibehaltung von 3-G am Arbeitsplatz weitgehende Einigkeit gegeben habe, seien die Meinungen der Expertinnen und Experten "in Detailfragen differenzierter" und es werde unterschiedlichen Regelungsbedarf gesehen. Im Laufe der Begutachtung bestehe aber auch weiterhin die Möglichkeit eine Stellungnahme abzugeben, erinnert Kocher.
3-G am Arbeitsplatz abgestimmt
Entscheidend für Beschäftigte und Betriebe sei, dass am Arbeitsplatz bis auf Weiteres und aus aktueller Sicht auch über den 1. Februar hinaus die von der Regierung in Abstimmung mit den Sozialpartnern beschlossene 3-G-Regel am Arbeitsplatz gilt.
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