Zentral in der Verordnung ist jedoch die Vorgabe, ab November 3-G am Arbeitsplatz anzuwenden. Bis Mitte des Monats gibt es noch eine Übergangsfrist, während der man alternativ eine FFP2-Maske anlegen kann. Doch dann heißt es praktisch für jeden, getestet, während der vergangenen 360 Tage geimpft oder im letzten halben Jahr genesen zu sein.
Denn die Formulierung in der Verordnung lautet: "Arbeitnehmer, Inhaber und Betreiber dürfen Arbeitsorte, an denen physische Kontakte zu anderen Personen nicht ausgeschlossen werden können, nur betreten, wenn sie über einen 3-G-Nachweis verfügen. Nicht als Kontakte im Sinne des ersten Satzes gelten höchstens zwei physische Kontakte pro Tag, die im Freien stattfinden und jeweils nicht länger als 15 Minuten dauern."
3-G am Arbeitsplatz fix
Eine Maskenpflicht entfällt damit einhergehend an den allermeisten Betriebsstätten. Ausgenommen sind nur Pflegeeinrichtungen und Spitäler, an denen neben 3-G weiter ein Mund-Nasen-Schutz anzulegen ist.
Relativ locker gestaltet sind die Regeln weiter in der Gastronomie. 2,5-G gilt nur in Betrieben, "in denen mit einer vermehrten Durchmischung und Interaktion der Kunden zu rechnen ist, wie insbesondere Diskotheken, Clubs, Apres-Ski-Lokale und Tanzlokale". Das heißt, nur in Lokalen dieser Art ist ein PCR-Test notwendig, wenn man nicht geimpft oder genesen ist. In Seilbahnen ist neben 3-G weiter eine FFP2-Maske anzulegen.
Christkindlmarkt ohne Umzäunung
Bestehen bleibt nämlich in den 3-G-Sektoren, die vom Hotel über die "normale" Gastronomie bis zu Veranstaltungen gehen, die Möglichkeit, einen (nunmehr maximal 24 Stunden alten) Antigen-Test oder auch einen Antikörper-Befund aus den vergangenen drei Monaten vorzulegen. Auch (nicht gerade zuverlässige) Selbsttests, "ausnahmsweise" auch vor Ort vorgenommen, erfüllten die 3-G-Norm.
Was Weihnachtsmärkte und Ähnliches betrifft, ist nunmehr keine Umzäunung mehr nötig. Man kann alternativ auch mit Bändern oder ähnlichem den erfolgten 3-G-Nachweis darstellen.
Verschärfungen etlicher Regeln möglich
Zu beachten ist, dass etliche Regeln verschärft werden könnten, sobald sich die Zahl der Intensivpatienten erhöht. So würden ab 300 Patienten die Selbsttests generell nicht mehr anerkannt. Ab 400 würde in den 3-G-Bereichen auch ein Antigentest nicht mehr akzeptiert.
Klar gestellt wird auch, dass ein Testpass, der in der Regel an Schulen verwendet wird, jedenfalls von Freitag bis Sonntag gilt - das heißt, auch wenn wie üblich am Mittwoch der letzte Test stattgefunden hat.
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