Wer sich weigert, wegen 3-G einen neuen Job zu suchen, hat keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld. "Beim AMS gelten dieselben Regelungen wie am Arbeitsplatz. Arbeitssuchende, die sich weigern einen 3-G-Nachweis zu erbringen, können nicht vermittelt werden und können daher auch kein Arbeitslosengeld erhalten", so Kocher in einer Aussendung vom Montagnachmittag.
3-G auch für Schulungen
Auch für Schulungen und Bewerbungsgespräche gilt die 3-G-Regel. Wer für Schulungstermine keinen 3-G-Nachweis erbringt, erhält für diesen Tag kein Arbeitslosengeld. Generellen 3-G-Verweigerern in Schulung kann sogar für 6 Wochen das Arbeitslosengeld gestrichen werden.
Bei Verweigerung zeitweise kein Arbeitslosengeld
Selbiges gilt für Bewerbungsgespräche, wer hierfür keinen Nachweis bringt, verliert seine Unterstützung für 6 Wochen, im Wiederholungsfall sind es sogar 8 Wochen. Für 4 Wochen gestrichen wird das Arbeitslosengeld, wenn der Arbeitsplatz wegen der 3G-Regel selbst gekündigt wird. Im Parteienverkehr im AMS gilt eine FFP2-Maskenpflicht.
Erneut betont das Ministerium zudem, dass Stellen, für die ein Impfnachweis verlangt wird, nicht automatisch als unzumutbar gelten: "Verlangt die Arbeitgeberin oder der Arbeitgeber eine Impfung, so müssen sich auch ungeimpfte arbeitslose Personen bewerben", hießt es in der Aussendung. Dass Arbeitnehmer keine vom AMS Stellen ablehnen konnten, für die eine Impfung verlangt wurde, hatte bereits im Sommer für Aufregung gesorgt.
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