Kommt 3-G am Arbeitsplatz bedeutet das faktisch eine Verschärfung der Corona-Maßnahmen. Denn aktuell gilt die 3-G-Regel nur für Personal in Spitälern oder Kuranstalten. Tatsächlich wird diese Regelung aber schon heute in vielen heimischen Betrieben und Arbeitsstätten umgesetzt.
Bei direktem Kundenkontakt gelte - mit Ausnahmen wie der Gastronomie oder Sportstätten - außerdem Maskenpflicht, wenn das Infektionsrisiko nicht durch andere Schutzmaßnahmen minimiert werde. Weitere Details werden noch erarbeitet.
Handelsverband hofft auf Erleichterung bei FFP2-Maskenpflicht
Der Handelsverband spricht sich zwar für zusätzliche Corona-Sicherheitsmaßnahmen aus, damit müssten aber auch Erleichterungen bei der Maskenpflicht für die 600.000 Handelsangestellten in Österreich verknüpft werden. "Vor allem die Angestellten im Lebensmitteleinzelhandel brauchen endlich eine Erleichterung, immerhin müssen sie seit 18 Monaten durchgehend eine (FFP2)-Maske am Arbeitsplatz tragen", sagte Handelsverband-Geschäftsführer Rainer Will gestern.
Was ist mit dem Datenschutz?
Die Testungen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sollten außerhalb der Arbeitszeit erfolgen und für die Aufbewahrung der Daten zum 3-G-Status durch den Arbeitgeber müssten rechtliche Grundlagen geschaffen werden, fordert der Handel.
Mögliche Konsequenzen für Testverweigerer
Wer die 3-G-Regel nicht einhält, den könnte der Arbeitgeber ohne Bezahlung nach Hause schicken. Auch Kündigungen wären möglich, heißt es. Doch dazu fehlen noch die genauen Details. Diese sollen bis zur Verordnung ausgearbeitet sein.
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