Allerdings gibt es eine 14-tägige Übergangsfrist: Bis einschließlich 14. November können all jene, die in der Arbeitsstätte keinen 3-G-Nachweis mit dabei haben, stattdessen durchgehend eine FFP2-Maske tragen.
Ab dem 15. November gilt dann aber verpflichtend der Test-Nachweis. Und ab diesem Datum reicht laut Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein (Grüne) auch kein Antigen-Test mehr, Ungeimpfte müssen dann einen aktuellen negativen PCR-Test mitführen ("2,5-G").
Strafen bei 3-G-Regel-Verstößen empfindlich hoch
Arbeitgeber müssen die Einhaltung der Regel am Arbeitsort nur stichprobenartig überprüfen. Bei Verstößen drohen Strafen für Arbeitnehmer bis zu 500 Euro, für Arbeitgeber bis zu 3.600 Euro. Arbeitsrechtler haben in den vergangenen Tagen Kritik an den unklaren Bestimmungen geübt, etwa ob die Unternehmen Aufzeichnungen über den Status ihrer Mitarbeiter führen müssen - was im Widerspruch zum Datenschutzgesetz stehen könnte.
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