Vom 1. November bis 15. April gilt in Österreich wieder eine situative witterungsabhängige Winterausrüstungspflicht. Pkw, Lkw und "Mopedautos" dürfen mit Samstag dann bei Schnee, Schneematsch oder Eis nur dann fahren, wenn Winterreifen montiert sind. "Auch wenn man bei mildem Wetter noch mit Sommerreifen fahren darf, ist es ratsam, frühzeitig einen Termin für den Reifenwechsel zu vereinbaren", riet ÖAMTC-Techniker Steffan Kerbl.
Wer im Winter mit Sommerreifen fährt, gefährde nicht nur die eigene Sicherheit, sondern riskiere auch hohe Strafen und Probleme mit der Versicherung. Bei falscher Bereifung droht in Österreich eine Verwaltungsstrafe ab ca. 100 Euro. Werden zusätzlich andere Verkehrsteilnehmende gefährdet, liegt das theoretische Strafhöchstmaß bei 10.000 Euro, warnte der ÖAMTC. Schneeketten seien zudem keine Alternative für die Bereifung, denn sie dürfen nur auf schneebedeckten Straßen verwendet werden. Und wer mit dem Auto in den Winterurlaub fährt, sollte sich über die jeweiligen Vorschriften im Ausland genau informieren.
Winterreifen mit "M+S" oder Alpinsymbol gekennzeichnet
Gesetzeskonforme Winterreifen sind an der M+S-Kennzeichnung („Matsch & Schnee“) oder dem Alpinsymbol – einem Bergpiktogramm mit Schneeflocke – erkennbar. In Deutschland dürfen seit 2024 nur noch Reifen mit dem Alpinsymbol als Winterreifen verwendet werden – das gilt auch für österreichische Fahrzeuge im Nachbarland, so der Automobilclub.
Besonders im Gebirge empfiehlt der ÖAMTC, die aktuelle Schneelage genau zu verfolgen. „Wer ein Fahrzeug in Betrieb nimmt, muss dafür Sorge tragen, dass das Fahrzeug über die gesamte Fahrtstrecke sicher gelenkt werden kann. Dazu zählt auch die korrekte Bereifung bei winterlichen Fahrverhältnissen“, erklärt Verkehrsjuristin Christina Holzer-Weiß.
Keine Schneeketten auf schneefreier Fahrbahn
Ist man mit Sommerreifen unterwegs und plötzlich mit winterlichen Fahrbahnverhältnissen konfrontiert, können ebenso Schneeketten auf der Antriebsachse montiert werden. „Aber Vorsicht, sobald die schneebedeckte Fahrbahn endet, müssen die Ketten wieder abgenommen werden“, so die Expertin.
Auch versicherungstechnisch sollte auf die korrekte Bereifung dringend geachtet werden. „Verursacht ein Fahrzeug mit Sommerreifen auf einer Schneefahrbahn einen Unfall, hat die Haftpflichtversicherung für Schäden anderer aufzukommen.“ Bei einer Kaskoversicherung könne jedoch von grober Fahrlässigkeit gesprochen werden – „ob die Versicherung dann schlussendlich zahlt, ist eine Einzelfallentscheidung, bei der alle Umstände betrachtet werden“, erklärt die Juristin abschließend.
(Quelle: salzburg24)




