Entsprechende Berichte des "Kurier" und des "Falter" haben das Straf-Landesgericht Wien und die Staatsanwaltschaft Innsbruck am Mittwochabend bestätigt.
Nicht Hausdurchsuchungs-Causa im Fokus
Dabei geht es nicht um Christian Pilnaceks Chats mit Ex-Justizminister Wolfgang Brandstetter (ÖVP) und den Vorwurf, er habe die Hausdurchsuchung bei Investor Michael Tojner verraten. Angeklagt sei vielmehr ein Nebenprodukt der Ermittlungen dazu. Ausgangspunkt der Anklage war eine Anzeige von Staatsanwälten der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) gegen die "Presse"-Redakteurin Anna Thalhammer. Diese war im Vorjahr wegen eines kritischen Artikels von der WKStA verfolgt worden. Die Staatsanwaltschaft Wien legte die Anzeige aber zurück. Die Causa hatte Wellen geschlagen, weil die Strafanzeige von manchen Kommentatoren als Angriff auf die Pressefreiheit gewertet wurde.
Anklage: Hat Pilnacek Amtsgeheimnis verletzt?
Pilnacek wird jedoch verdächtigt, im Dezember 2020 einer Redakteurin des "Kurier" die Anzeige verraten zu haben. In WhatsApp-Nachrichten auf Pilnaceks Handy sei die Staatsanwaltschaft Innsbruck per Zufall auf einen Chat gestoßen, in dem der inzwischen suspendierte Sektionschef mit einer "Kurier"-Journalistin über die Strafanzeige der WKStA korrespondiert hatte, schreibt der "Kurier". Die Staatsanwaltschaft sieht darin den Tatbestand der Verletzung des Amtsgeheimnisses erfüllt.
Ermittlungsverfahren laufen
Das Wiener Straf-Landesgericht und die Staatsanwaltschaft Innsbruck teilten in ihrer Presseerklärung mit, dass sich Pilnacek im Ermittlungsverfahren "nicht schuldig" bekannt habe. Das Vergehen der Verletzung des Amtsgeheimnisses ist mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren bedroht.
Im Übrigen sei das Ermittlungsverfahren gegen Pilnacek und andere noch nicht abgeschlossen, betonen das Landesgericht und die Staatsanwaltschaft Innsbruck. Da es unter Verschluss geführt werde, würden dazu keine Auskünfte erteilt.
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