Es sei immer klar gewesen, dass Menschen mit einem negativen Asylbescheid das Land verlassen müssen. "Alles andere wäre nicht gerecht" und hätte zudem negative Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt. Wegen der Corona-Pandemie gebe es ohnehin Rekordarbeitslosigkeit.
Asylwerber mit abgeschlossener Lehre abgeschoben
Also müsse man jetzt alles daran setzen, die Menschen wieder in Arbeit zu bringen, die wegen der Pandemie den Job verloren haben, so Raab in einer schriftlichen Stellungnahme gegenüber der APA.
Außerdem gelte es - "aus Integrationssicht" - darüber hinaus, die rund 35.000 arbeitslosen Flüchtlinge mit positivem Asylbescheid in den Arbeitsmarkt zu bringen. Für Asylwerber mit negativem Bescheid, die eine Lehre begonnen hatten, habe man im Vorjahr die "gute Lösung" gefunden, dass sie ihre Lehre beenden können, dann aber das Land verlassen müssen. "An dieser Regelung halten wir fest", zeigte Raab keinerlei Willen zu einer Änderung.
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