Seit März 2019 ermittelte die Staatsanwaltschaft Graz gegen Sprecher Martin Sellner und weitere Personen aus dessen Umfeld. Gegen die Hausdurchsuchung legte Sellner Beschwerde beim Oberlandesgericht Graz ein und bekam Ende 2019 auch recht. Eine Kontoeinsicht hätte ebenfalls nicht durchgeführt werden dürfen, hieß es.
Landesgericht ordnet Einstellung des Verfahrens an
Die Staatsanwaltschaft Graz hat das Verfahren nicht von sich aus beendet. Das Landesgericht hatte bereits im Mai vergangenen Jahres einem Antrag Sellners auf Einstellung des Verfahrens Folge geleistet. Die Ermittler legten beim Oberlandesgericht Graz Beschwerde gegen die Entscheidung ein, die dort allerdings abgewiesen wurde. Am 23. Dezember wurde das Verfahren dann endgültig eingestellt.
Ermittlungen gegen Sellner gegen weiter
Gegen Sellner wird nun zwar nicht mehr wegen des Verdachts einer terroristischen Vereinigung sowie wegen Abgabenhinterziehung ermittelt. Ein Teil, nämlich die Vorwürfe der Untreue und des Betrugs im Zusammenhang mit Spenden, ist aber weiterhin anhängig, hieß es vonseiten der Staatsanwaltschaft.
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