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Quarantänepflicht

Einreiseregeln bis Ende Mai verlängert

Keine inhaltlichen Änderungen in Verordnung

Grenzkontrollen Marktschellenberg APA/BARBARA GINDL
Nach der Einreise in Österreich ist eine zehntägige Quarantäne verpflichtend, frühestens nach fünf Tagen ist ein Freitesten möglich. (SYMBOLBILD)

Die aktuell geltende Einreiseverordnung wird bis einschließlich 31. Mai verlängert. Das teilte das Gesundheitsministerium am Freitag mit.

Seit 10. Februar müssen Einreisende zusätzlich zur Registrier- und Quarantänepflicht auch ein negatives Corona-Testergebnis vorlegen, das nicht älter als 72 Stunden ist. Kann dies bei der Einreise nicht vorgelegt werden, ist unverzüglich – spätestens aber innerhalb von 24 Stunden – ein Test nachzumachen.

Corona-Regeln bei Einreise

Nach der Einreise ist eine zehntägige Quarantäne verpflichtend, frühestens nach fünf Tagen ist ein Freitesten möglich. Der Zeitpunkt der Abstrichnahme darf bei einem PCR-Test maximal 72 Stunden zurückliegen, bei einem Antigen-Test nur 48 Stunden. Für Pendler gilt, dass alle sieben Tage ein negatives Testergebnis vorgelegt werden muss – dies gilt sowohl für molekularbiologische als auch Antigen-Tests.

(Quelle: APA)

Aufgerufen am 06.06.2023 um 02:15 auf https://www.salzburg24.at/news/oesterreich/corona-einreiseregeln-bis-ende-mai-verlaengert-101297080

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