APA/Helmut Fohringer
Wer keinen gültigen 3-G-Nachweis hat, darf die Firma nicht betreten, heißt es in einer Infobroschüre des Gesundheitsministeriums. (SYMBOLBILD)
Veröffentlicht: 28. Oktober 2021 11:56 Uhr
Wer an Corona erkrankt war und dies nun über sechs Monate (180 Tage) ab Feststellung der Infektion hinter sich hat, braucht für die Erfüllung der 3-G-Regel am Arbeitsplatz eine negative Testung, eine Impfung oder eine positiven Testung auf neutralisierende Antikörper. Das gab das Gesundheitsministerium bekannt.
"Wenn eine Genesung also mehr als 180 Tage zurückliegt, liegt kein gültiger 3-G-Nachweis vor", so das Gesundheitsministerium. Ob dies der Arbeitgeber kontrollieren muss, ließ das Ministerium heute auf APA-Anfrage offen.
3-G am Arbeitsplatz eingeführt
Zu der Einhaltung sind "beide Seiten" verantwortlich, wer keinen gültigen 3-G-Nachweis hat, darf die Firma nicht betreten, heißt es in einer Infobroschüre des Gesundheitsministeriums. Die Maßnahme am Arbeitsplatz gilt ab 1. November.
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