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Welche Regeln gelten noch?

Corona-Öffnung wird verordnet

Keine Maske in Seilbahn und Reisebus

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Nach zwei Jahren Pandemie werden fast alle Maßnahmen, die zur Eindämmung der Coronakrise dienten, mit dem Wochenende zurückgenommen. (SYMBOLBILD)

Der offenbar bevorstehende Rücktritt von Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein (Grüne) wie auch die russische Aggression in der Ukraine überschatten, dass sich das Alltagsleben in Österreich mit Samstag gehörig ändert. Nach zwei Jahren Pandemie werden fast alle Maßnahmen, die zur Eindämmung der Corona-Krise dienten, mit dem Wochenende zurückgenommen.

Einzig die Maskenpflicht bleibt an bestimmten Orten. Wien steht indes noch leicht auf der Bremse.

Öffnung heißt "Covid-19-Basismaßnahmen-Verordnung"

Geregelt wird die Öffnung mit einer Verordnung, deren Entwurf der APA vorliegt. Sie hat auch einen neuen richtunggebenden Namen bekommen und heißt "Covid-19-Basismaßnahmen-Verordnung".

Mit diesem Regelwerk werden die Gs im wesentlichen verabschiedet. Um etwa in Lokale oder zu Veranstaltungen gehen zu können, braucht man weder genesen noch geimpft oder getestet zu sein. Die noch geltende Sperrstunde fällt, womit auch Nachtgastronomie wieder zur Verfügung steht.

Die Maskenpflicht bleibt

Einzig die Maskenpflicht bleibt bestehen. Sie ist jedoch nur noch für "Betriebsstätten vorgesehen, die unausweichlich auch von vulnerablen Personengruppen besucht werden müssen". Das meint jene Bereiche, die auch während der Lockdowns geöffnet waren, also z.B. Lebensmittelgeschäfte, Apotheken, Banken, Trafiken, Kfz-Werkstätten und Tankstellen sowie den Parteienverkehr an Ämtern. Ebenfalls weiter FFP2-Maske anzulegen ist im öffentlichen Verkehr sowie in Taxis und bei Schüler-Transporten, nicht jedoch in Seilbahnen, auf Ausflugsschiffen oder in Reisebussen.

Spezielle Regeln in Pflegeeinrichtungen

Spezielle Regeln gelten weiter in Pflegeeinrichtungen. Besucher müssen sich an die 3G-Regeln halten, also geimpft, genesen oder getestet sein, wobei ein Antigen-Test 24 Stunden gültig ist und ein PCR-Test 72 Stunden. Zudem muss Maske getragen werden. Gleiches gilt für Mitarbeiter. Die selben Regeln werden in Krankenanstalten angewendet. Die Ausnahmen von den Vorgaben sind die bereits bekannten, etwa Begleitpersonen von Minderjährigen oder bei Entbindungen.

Präventionskonzept ab 50 Personen

Bei Zusammenkünften von über 50 Personen ist ab dem Wochenende nur noch ein Präventionskonzept zu erstellen. Überprüft wird das bloß stichprobenartig seitens der Bezirksverwaltungsbehörde.

Verordnung gilt bis 30. Juni

In Kraft tritt die Verordnung mit 5. März, außer Kraft mit 30. Juni.

Inwieweit Wien strengere Regeln anwendet, steht noch nicht ganz fest, da man die eigene Landesverordnung erst erlassen kann, sobald die Bundesverordnung vorliegt. Fix ist bereits, dass in der Bundeshauptstadt, die angesichts ihrer rigideren Vorgaben und eines starken Testsystems bisher überraschend gut durch die Krise gekommen ist, die Maskenpflicht im gesamten Handel bestehen bleibt. Zudem wird in der Gastronomie weiter 2G angewendet, in der Nachtgastronomie wird sogar 2Gplus überlegt, also eine zusätzliche Testerfordernis zur Impfung oder Genesung.

(Quelle: APA)

Aufgerufen am 25.09.2023 um 04:07 auf https://www.salzburg24.at/news/oesterreich/corona-oeffnung-wird-verordnet-117886996

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