Während des ersten Lockdowns durften Supermarktketten Heimwerkerzubehör, Sportgeräte- und Textilien, Gartenprodukte und Spielzeug verkaufen, während andere Händler ihre Geschäfte schließen mussten. Morgen kommt es nun zum zweiten Lockdown. Laut der COVID-19-Notmaßnahmenverordnung dürfen Supermarktketten und Diskonter dann nur mehr ihr "typisches Warensortiment" anbieten.
"Mit der Vollziehung der Covid-19-Notmaßnahmenverordnung sind die Gesundheitsbehörden betraut. Die Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes haben diese über deren Ersuchen bei der Ausübung zu unterstützen", hieß es vom Gesundheitsministerium am Montagnachmittag auf APA-Anfrage.
„Beschränkungen gesetzeswidrig“
"Eine Beschränkung der bei Interspar, Hofer und Lidl Österreich seit Jahrzehnten üblichen Sortimente, wäre gesetz- und verfassungswidrig", erklären hingegen die Händler Spar, Hofer und Lidl in einer gemeinsamen Aussendung am Montagnachmittag.
Grundversorgung aufrechterhalten
Zur Grundversorgung der Bevölkerung würden diese Sortimente auch während des Lockdowns weiterhin verkauft, argumentieren die Händler. "Diese Vorgehensweise wurde eingehend rechtlich geprüft", heißt es. "Würde Spar, Hofer und Lidl der Verkauf von Non-Food-Sortimenten untersagt werden, würden sie keine Entschädigung erhalten."
Rewe-Gruppe verzichtet auf Non-Food-Verkauf
Rewe (Billa, Merkur, Adeg, Penny) hat im Vergleich zu anderen Lebensmittelhändlern einen relativ niedrigen Anteil an Non-Food-Artikel. "Wir wollen nicht auf dem Rücken der Händler, die jetzt im zweiten Lockdown wieder schließen müssen, Umsätze machen", so der Vorstand von Rewe International und Billa Merkur Österreich, Marcel Haraszti, in einer Aussendung.
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