APA/EVA MANHART
Die Mehrheit der Befragten in Österreich ist gegen eine Rückzahlung der Corona-Strafen. (SYMBOLBILD)
Veröffentlicht: 25. März 2023 09:36 Uhr
Sollten Corona-Strafen zurückgezahlt werden? Laut einer Umfrage ist die Mehrheit der Österreicher:innen dagegen.
Die Mehrheit der Österreicherinnen und Österreicher lehnt eine Rückzahlung von Corona-Strafen ab. In einer Unique Research-Umfrage für "profil" sind 50 Prozent gegen das Vorhaben der niederösterreichischen Landesregierung und 42 Prozent dafür.
Mehrheit von FPÖ-Wählenden für Rückzahlung von Corona-Strafen
Vier von fünf FPÖ-Wählenden sind für die Rückzahlung. Die Sympathisant:innen der anderen Parteien lehnen eine entsprechende Maßnahme mehrheitlich ab.
Aufgerufen am 11.12.2023 um 03:12 auf https://www.salzburg24.at/news/oesterreich/corona-strafen-50-prozent-gegen-rueckzahlung-136092514
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Kommentare
Melba
Nein. Die Regeln gab's damals und man hatte sich halt dran zu halten. Man bekommt ja auch keine Strafen fürs Schnell fahren zurück, wenn die Geschwindigkeitsbegrenzung an der entsprechenden Stelle angehoben wird.
31
GrafDracula
nein! das wäre nicht in ordnung für alle jene, die sich an die vorschriften gehalten haben. immerhin hat zu beginn der pandemie keiner gewusst, welche auswirkungen das virus konkret haben wird (todeszahlen etc). die sich nicht daran gehalten haben, haben zu diesem zeitpunkt, meiner meinung nach, fahrlässig gehandelt.
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WolHu
Wenn die Verordnung nicht gekippt wurde gibt es auch keine Grundlage für eine Rückzahlung.
Es müsste maximal der Betrag erstattet werden der, fälschlicherweise, bezahlt wurde. Da gibt es nichts mit Zinsen etc. Das war eibe Strafzahlung, kein Darlehen.
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Melba
Nein. Die Regeln gab's damals und man hatte sich halt dran zu halten. Man bekommt ja auch keine Strafen fürs Schnell fahren zurück, wenn die Geschwindigkeitsbegrenzung an der entsprechenden Stelle angehoben wird.
GrafDracula
nein! das wäre nicht in ordnung für alle jene, die sich an die vorschriften gehalten haben. immerhin hat zu beginn der pandemie keiner gewusst, welche auswirkungen das virus konkret haben wird (todeszahlen etc). die sich nicht daran gehalten haben, haben zu diesem zeitpunkt, meiner meinung nach, fahrlässig gehandelt.
WolHu
Wenn die Verordnung nicht gekippt wurde gibt es auch keine Grundlage für eine Rückzahlung. Es müsste maximal der Betrag erstattet werden der, fälschlicherweise, bezahlt wurde. Da gibt es nichts mit Zinsen etc. Das war eibe Strafzahlung, kein Darlehen.