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Bislang wenige Berichte über Impf-Nebenwirkungen

Bislang fast 200.000 Impfungen durchgeführt

Kopfweh, Ermüdung, Fieber am häufigsten
"Nicht jedes Krankheitszeichen, das im zeitlichen Zusammenhang mit einer Impfung auftritt, ist auch auf die Impfung zurückzuführen", betonten die BASG-Experten. 

Vom Start der Impf-Kampagne am 27. Dezember bis zum vergangenen Freitag haben 302 Personen in Österreich vermutete Nebenwirkungen nach einer Covid-19-Impfung gemeldet. Bis dahin wurden 199.277 Impfungen im e-Impfpass eingetragen. Die an das Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen (BASG) berichteten Beschwerden waren überwiegend leicht.

Es gab 66 Meldungen über Kopfweh, 50 zu Übermüdung und 46 Personen bekamen Fieber. Allergische Reaktionen wurden bisher zehn erfasst.

Nebenwirkungen nach Corona-Impfung 

Zu den zehn häufigsten vermuteten Nebenwirkungen gehörten außerdem Schüttelfrost sowie Schmerzen an der Impfstelle (je 35 Meldungen), Übelkeit (33) und Schwindel (31). 28 Personen berichteten über Schmerzen in Extremitäten, 25 über Ausschläge und 22 über Schwellungen von Lymphknoten (Lymphadenopathie). Bei elf Impflingen wurden außerdem Beschwerden an den Gesichtsnerven (Fazialisparese bzw. orale Parästhesie) gemeldet. Bei allen trat das Problem nur vorübergehend auf.

20210115_PD11709.HR.jpg AFP/FREDERIC J. BROWN
In Salzburg wurden bislang erst 8.639 Personen geimpft. (SYMBOLBILD)

Salzburg bei Impfung Schlusslicht

189.926 Personen oder 2,13 Prozent der Bevölkerung haben in Österreich die erste Dosis einer Corona-Schutzimpfung erhalten (Stand: 2. Februar). Das Schlusslicht bilden Salzburg und Tirol.

Vereinzelt kam es auch zu schwerwiegenden Beschwerden nach Impfungen. "Nebenwirkungen werden als schwerwiegend betrachtet, wenn sie tödlich oder lebensbedrohend sind, einen Spitalsaufenthalt erforderlich machen oder verlängern, zu bleibender oder schwerwiegender Behinderung oder Invalidität führen oder einen Schaden beim Un-/Neugeborenen verursachen bzw. einen Geburtsfehler darstellen", erläuterte das BASG in dem Bericht auf seiner Internetseite.

Todesfälle in zeitlicher Nähe zur Impfung

Bei drei Patienten wurde bisher eine vermutete Nebenwirkung als lebensbedrohend gemeldet. Bei einer Person sei der Gesundheitszustand wiederhergestellt worden, zwei weitere sind "noch in Abklärung bzw. konnten keine weitere Information eingeholt werden", berichtete das BASG. Bei zwölf Patienten war im zeitlichen Zusammenhang mit der Covid-19-Impfung ein Spitalsaufenthalt erforderlich oder ein solcher wurde verlängert. Acht davon sind bereits wieder genesen, bei vier ist die Abklärung noch nicht abgeschlossen.

Bis zum 29. Jänner wurden 18 Todesfälle in zeitlicher Nähe zu einer Impfung gegen Covid-19 erfasst. Bei zwei Verstorbenen wurde bei einer Obduktion ein Zusammenhang mit der Impfung ausgeschlossen. Bei zwei weiteren fiel die Impfung in die Inkubationszeit einer Covid-19-Erkrankung im Rahmen derer die Patienten verstarben. Fünf Verstorbene hatten schwerwiegende Vorerkrankungen, die vermutlich todesursächlich waren, berichtete das BASG. Neun Todesfälle sind noch in Abklärung. "Bis dato gibt es keine Hinweise auf einen Zusammenhang mit der Impfung", wurde betont.

Hochbetagte zuerst dran

Speziell am Beginn der Impfaktion werden hauptsächlich hochbetagte Personen geimpft, hieß es in dem Bericht. Die erwartete Zahl der natürlichen Todesfälle eine Woche nach Impfung beträgt bei Risikopersonen im Alter von 80 Jahren und älter 3,5 pro 1.000. Demnach sei "mit einem Todesfall pro 290 Personen dieser Altersgruppe innerhalb einer Woche, unabhängig von einer Impfung, zu rechnen".

Von den bisherigen 302 Personen, die Nebenwirkungen gemeldet hatten, waren mit 219 überwiegend Frauen. 116 Meldungen stammten aus der Altersgruppe 18 bis 44 Jahre, 111 von 45- bis 64-Jährigen und 50 von über 75-Jährigen. 301 Betroffene berichteten über mögliche Nebenwirkungen nach einer Impfung mit dem Biontech/Pfizer-Vakzin, das bis zum 29. Jänner laut e-Impfpass 196.077 mal in Österreich verabreicht wurde. Zu den bis dahin eingetragenen 3.200 Moderna-Vakzinen wurde eine Meldung erfasst. Somit gab es insgesamt bei beiden bisher verimpften mRNA-Wirkstoffen 1,52 Nebenwirkungsmeldungen pro 1.000 Impfungen.

"Nicht jedes Krankheitszeichen, das im zeitlichen Zusammenhang mit einer Impfung auftritt, ist auch auf die Impfung zurückzuführen", betonten die BASG-Experten. Wenn Impfstoffe an sehr viele Personen verabreicht werden, steigt die Wahrscheinlichkeit, dass nach einer Impfung Beschwerden auftreten, die nicht durch die Impfung ausgelöst wurden.

(Quelle: APA)

Was es mit dem e-Impfpass auf sich hat

symb_impfpass, symb_impfen, Corona-Impfung APA/GEORG HOCHMUTH
(SYMBOLBILD)

Der elektronische Impfpass soll in den kommenden Jahren den Papier-Impfpass vollständig ersetzen. Alle Impfungen, die ein Mensch in Österreich bekommt, sollen im Impfregister "unter strengsten Auflagen des Datenschutzes" erfasst und damit jederzeit schnell verfügbar werden. Was das nun für euch bedeutet, zeigen wir hier auf.

Ab 2023 soll der e-Impfpass österreichweit lückenlos verwendet werden. Das ist zumindest der Wunsch von Gesundheitsminister Rudolf Anschober (Grüne), der in den letzten Wochen mächtig die Werbetrommel für das Prestigeprojekt rührte.

Pilotprojekt in Österreich

Seit letztem Herbst läuft das Pilotprojekt in Wien, NÖ und der Steiermark, an dem schon seit zehn Jahren gearbeitet wird. Künftig sollen Impfungen dann in einem eigenen Impfregister erfasst werden. Argumentiert wird die Einführung damit, dass die Dokumentation des Impfstatus einer Person in der papierbasierten Form häufig unvollständig oder nicht durchgängig sei. So soll auch ersichtlich sein, wann die nächste Impfung fällig ist.

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In Salzburgs Seniorenwohnheimen wird ab Montag mit der zweiten Teilimpfung begonnen. (SYMBOLBILD)

Impfbereitschaft der Österreicher nimmt zu

Die Impfbereitschaft der Menschen in Österreich ist laut einer aktuellen Umfrage unter 1.500 Personen im Jänner wieder deutlich höher als zuletzt. Nach einem Rückgang in den Monaten Oktober und …

Daten in Impfregister gespeichert

Doch wie funktioniert das Ganze? Als Impfling kommt ihr mit der e-card zur Impfung, mit der ihr euch wie gehabt in der Ordination identifiziert. Der Arzt erfasst die Daten, danach jene des Vakzins. Diese Daten werden im Impfregister – einem besonders abgesicherten Computersystem – gespeichert. Die erhaltenen Impfungen kann der Impfling dann über das ELGA-Portal einsehen (mit der Handysignatur, Anm.). Die ELGA-Infrastruktur dient hierbei als technische Basis für die elektronische Gesundheitsakte.

 

Datenschutz ist und bleibt Problem

Das Ziel dahinter: Durch das Impfregister sollen epidemiologische Auswertungen, wie beispielsweise Durchimpfungsraten, sichergestellt werden. Außerdem soll auch die Impfquote in Echtzeit erfasst werden. Ein Nachtragen von bestehenden Impfungen ist künftig vorgesehen, aber derzeit noch nicht implementiert. "Der Gesetzgeber sollte glaubhaft machen können, die Daten nach bestem Wissen und Gewissen sowie neuesten technischen Standards sicher zu verwahren und zu verwalten", sagt Iwona Laub von der Wiener Datenschutz-NGO Epicenter.works, die sich für digitale Rechte einsetzt, gegenüber SALZBURG24. Das sei von außen schwer zu überprüfen.

"Wie die Erfahrung der letzten Jahrzehnte gezeigt hat, weckt ein solches zentrales Register Begehrlichkeiten und schafft Missbrauchspotential", gibt Laub zu bedenken. Weniger Bedenken in diesem Zusammenhang hat der Salzburger Rechtsanwalt Peter Harlander. "Österreich ist mittlerweile gut aufgestellt und die Technik ist ausgereift", wie er im Telefon-Interview am Dienstag mit S24 erklärt. Der IT-Sachverständige und Rechtsinformatiker wirft ein, dass der e-Impfpass "nicht unbedingt zu Klagen einladen" würde, da kein finanzieller Schaden entstehe "und damit kein Nachteil greifbar ist." Völlig konträr sei das laut Harlander in anderen Bereichen, etwa wenn Informationen zur persönlichen Krankengeschichte oder Rezeptabrechnung gehackt werden sollten: "Das ist ein sehr heikles Gefahrenpotenzial."

Was steht im e-Impfpass?

Im e-Impfpass sind laut ELGA jene Daten eingetragen, die auch im Papier-Impfpass stehen. Das sind neben Angaben zur geimpften Person das Datum der Impfung sowie die Handelsname des Vakzins, die Chargenbezeichnung und der Name der impfenden Ärztin bzw. des Arztes. Für die Ärzteschaft gibt es unterschiedliche Zugangsmöglichkeiten: Manche Landessanitätsdirektionen dokumentieren Impfungen mit einer vollintegrierten Software. Niedergelassene Mediziner können die Immunisierung über das e-card-System erfassen und jene Ordinationen ohne e-card-Anschluss können die Vakzindaten mit Tablets und eigener Software registrieren.

Daten vom Impfpass ausdrucken

In analoger Form – wie etwa bei internationalen Grenzübertritten benötigt – wird es den e-Impfpass weiterhin geben. Bestehende Impfungen können als Übersicht ausgedruckt werden. Das gilt dann aber nur als Informationspapier, denn für bestimmte Reiseziele wird der internationale, papierbasierte Impfpass gefordert (z.B. bei Gelbfieber, Anm).

Abmeldung unmöglich: Kritik von NGO

Eine Abmeldung vom e-Impfpass ist übrigens unmöglich. Die in dem Register gespeicherten Daten sind zehn Jahre nach Sterbedatum, spätestens 120 Jahre nach Geburt zu löschen. Ein fehlendes Abmeldeverfahren werde "bei den ohnehin schon impfskeptischen Menschen nicht gerade Vertrauen erwecken, auch wenn in einer Pandemie diese fehlende Möglichkeit für diese eine Impfung noch irgendwie zu argumentieren wäre", schildert Laub von Epicenter.works. Nicht nachvollziehen könne die Datenschutz-NGO, dass "Impfungen – wie Tetanus oder FSME – die keinerlei Fremdgefährdung darstellen, erfasst werden sollen." Zu reinen Statistik-Zwecken könne man auch andere Daten heranziehen. Laub: "Hier wäre eine ganz klare Kommunikation wichtig, damit sich alle auskennen, was mit ihren Daten passiert und wozu sie gesammelt werden."

 

Die gesetzliche Grundlage dafür – eine Novelle zum Gesundheits-Telematikgesetz – ist am 15. Oktober 2020 in Kraft getreten und die nötige e-health-Verordnung (mit der datenschutzrechtlichen Grundlage, Anm.) hat Minister Anschober auch schon erlassen. Der e-Impfpass wird dann im Vollausbau mit dem österreichischen Impfplan verknüpft. Dann sollen auch personalisierte Impfempfehlungen möglich sein.

Eure Impfpass-Daten einsehen dürfen dem Gesundheits-Telematikgesetz zufolge Ärztinnen und Ärzte, Apotheken, Hebammen, Krankenhäuser, Gruppenpraxen, Arbeitsmedizinische Zentren, öffentliche Impfzentren und der öffentliche Gesundheitsdienst. Wenn ihr Anliegen im Zusammenhang mit dem e-Impfpass habt, dann könnt ihr HIER die Ombudsstelle der ELGA kontaktieren.

Aufgerufen am 31.03.2023 um 08:51 auf https://www.salzburg24.at/news/oesterreich/coronavirus-302-berichte-ueber-impf-nebenwirkungen-99298870

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