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Weitere Kosten verschwiegen

Gericht verbietet "Drei" irreführende Werbung

Mobilfunker argumentiert mit Platzmangel

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"Drei" wurde von einem Gericht untersagt, einen Tarif zu bewerben, ohne auf zusätzliche Kosten hinzuweisen. (SYMBOLBILD)

Das Oberlandesgericht (OLG) Wien hat dem Mobilfunkanbieter "Drei" (Hutchison) untersagt, irreführend für einen Tarif zu werben. "Drei" hatte den Internet-Tarif "PowerNet L" unter anderem auf Facebook mit einem Preis "ab 22 Euro" beworben, verschwieg aber weitere Kosten.

Geklagt hatte der Verein für Konsumenteninformation (VKI) im Auftrag des Sozialministeriums. Das Urteil ist rechtskräftig.

"Drei" wegen Werbe-Kennzeichnung im Fokus

Tatsächlich war das Produkt um den beworbenen "ab"-Preis von 22 Euro in der Realität für die Kunden nicht erhältlich, weil jedenfalls eine monatliche Kostenbelastung in Höhe der anteiligen Servicegebühr von 2,08 Euro hinzukam. Darüber hinaus wurden zusätzliche Kosten von 14 Euro verrechnet, sofern nicht im Haushalt der Kunden zwei aufrechte Handyverträge mit Hutchison bestanden. Somit kostete der Tarif statt 22 Euro 38,08 Euro.

"Das Urteil bringt zudem die wichtige Klarstellung, dass sich Unternehmer auch bei Werbungen auf Facebook an die Gesetze halten und ordentlich informieren müssen", erklärte VKI-Chefjuristin Beate Gelbmann. "Drei" hatte vor Gericht den fehlenden Hinweis in der Facebook-Werbung mit Platzmangel gerechtfertigt.

(Quelle: APA)

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