Wie Martin Weiss, Sprecher des Außenministeriums, der APA mitteilte, wurde ihr der Import, die Aufbewahrung sowie Verkauf, Kauf und das Anbieten der Droge vorgeworfen. Der Eigenkonsum wurde nicht angeklagt. Der beschuldigten Hip-Hop-Tänzerin könnte eine Haftstrafe bis zu 20 Jahren bzw. die Todesstrafe drohen. Die Höhe der von der Staatsanwaltschaft geforderten Strafe wird erst am Ende des Prozesses bekannt gegeben. Auch wenn die Staatsanwaltschaft keine Todesstrafe fordern würde, sei das Gericht nicht daran gebunden, sagte Weiss. Indonesien ist für seine harten Strafen bei Vergehen gegen die Suchtmittelgesetze bekannt.
Die Frau war Anfang November 2013 am Flughafen mit den Drogen erwischt worden. Diese befanden sich in einem Koffer mit doppeltem Boden. Die Niederösterreicherin beteuerte, davon nichts gewusst haben. Das Gepäckstück stamme von einem Bekannten namens "Mike" aus Senegal, der die Tänzerin für eine Tournee gebucht habe. Der nächste Verhandlungstermin ist in einer Woche.
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