Künftig können unter bestimmten Umständen auch Kleinst- und Kleinunternehmen mit bis zu 49 Mitarbeitern profitieren, die am 31. Dezember 2019 in wirtschaftlichen Schwierigkeiten waren. Die Hilfe werde auf Basis der "Wirtschaftskrisenklausel" (Artikel 107 Absatz 3 Buchstabe b AEUV) in Kombination mit dem befristeten EU-Beihilfererahmen notifiziert, teilte die Kommission mit.
Streit um Fixkostenzuschuss
Zuletzt hatte es zwischen der EU-Kommission und Finanzminister Gernot Blümel (ÖVP) einen Streit um die zweite Phase des Fixkostenzuschusses gegeben. Für die erste Phase waren acht Mrd. Euro reserviert, zusammen mit der zweiten Phase sollte der Gesamtrahmen auf zwölf Mrd. Euro steigen. Die erste Phase des Fixkostenzuschusses ist auf Basis der "Katastrophenklausel" (Artikel 107 Absatz 2 Buchstabe b AEUV). Blümel wollte auch für die zweite Phase den Katastrophen-Artikel.
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