Das sagte der Gastro-Spartenobmann in der Wirtschaftskammer, Mario Pulker, am Montag im Gespräch mit der APA. Die Wirte könnten die Kontrolle keinesfalls übernehmen. Nehammer sorge mit seinen Angaben für eine zusätzliche Verunsicherung bei den Gastronomen in einer unsicheren Zeit, so Pulker. Er verlässt sich, wie er betonte, auf den heute bekräftigten Standpunkt von Tourismusministerin Köstinger, wonach die Behörden für eine Kontrolle zuständig sein sollen. "Wir werden nicht kontrollieren. Das ist für uns nicht möglich", sagte Pulker.
Im Jänner wird es die Gelegenheit geben, sich mittels Corona-Tests die Teilnahme an Veranstaltungen oder den Besuch von Geschäften und Restaurants zu ermöglichen. Die Kontrolle der Einhaltung dieser …
Freitesten: Kontrollen nur in Ausnahmefällen
Wirte warten auf neue Verordnung
Auch wie es mit dem Contact-Tracing in Gasthäusern genau weitergeht, wenn sie wieder öffnen, ist derzeit noch offen. "Wir warten auf die neue Verordnung. Dann werden wir auch hierzu mehr wissen", so der Gastro-Spartenobmann, der die "Zettelwirtschaft" nicht gutheißt. Diese kommt vom Gesundheitsministerium von Rudolf Anschober (Grüne).
Pulker appellierte an die Bevölkerung sich impfen zu lassen und zu Corona-Tests zu gehen, um so rasch wie möglich wieder zur Normalität zurückzukehren. "Denn diesen Auf-Zu-Zustand werden wir nicht mehr lange überleben", so Pulker über die Gastronomie.
Handel "überrascht und verwundert"
Auch im Handel zeigt man sich über die aktuellen Aussagen aus dem Innenministerium "überrascht und verwundert", wonach auch die Händler ab dem 18. Jänner die Freitestungen vor dem Geschäft selbst kontrollieren sollen.
"Die Gesundheitsbehörde muss für gesundheitsbehördliche Kontrollen zuständig bleiben", erklärte Handelsverband-Geschäftsführer Rainer Will am Montag laut Mitteilung. "Weder für den Handel noch für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ist eine weitere Zusatzbelastung zumutbar. Daher appellieren wir an die Bundesregierung, am bereits zugesicherten Ablauf festzuhalten." Außerdem sei jetzt eine Freitest-Strategie für die 490.000 Beschäftigten im Non-Food Handel notwendig, damit diese überhaupt ordnungsgemäß öffnen können.
Freitesten aus Lockdown möglich
Der dritte Lockdown endet nur für jene Personen tatsächlich am 17. Jänner, die sich entsprechend "freitesten" lassen. Für alle, die keinen freiwilligen Corona-Test machen möchten, gilt der Lockdown hingegen bis 24. Jänner. In der Woche von 18. bis 24. Jänner ist ein Einkauf im stationären Handel oder der Besuch von Gastronomiebetrieben nur dann möglich, wenn die Kunden einen negativen Covid-Test vorweisen können.
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