APA/HERBERT NEUBAUER
Laut Arbeitsminister Martin Kocher zieht die Impfpflicht "aller Voraussicht nach keine ganz spezifischen arbeitsrechtlichen Konsequenzen" mit sich. (ARCHIVBILD)
Veröffentlicht: 06. Dezember 2021 10:30 Uhr
Die geplante Impfpflicht wird laut Arbeitsminister Martin Kocher "aller Voraussicht nach keine ganz spezifischen arbeitsrechtlichen Konsequenzen" haben. Es werde Verwaltungsstrafen geben, betonte Kocher am Montag vor einem Treffen mit seinen EU-Amtskollegen in Brüssel.
Es handle sich dabei um eine "generelle Impfpflicht", die sowohl für Arbeitgeber als auch für Arbeitnehmer gültig sei.
Kocher für 3-G im Job trotz Impfpflicht
Kocher will zudem über die Weiterführung der 3-G-Regelung am Arbeitsplatz trotz Impfpflicht diskutieren. Es gebe schlussendlich auch Menschen, die sich aus gesundheitlichen Gründen nicht impfen lassen können, sagte der Arbeitsminister. Die Impfpflicht soll ab 1. Februar 2022 gelten. Für diese Woche wird der Gesetzesentwurf dazu erwartet.
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