Der Arbeitgeber habe laut Marhold das gerechtfertigte Interesse über die Infektionsgefahr, die von einem Arbeitnehmer ausgeht, informiert zu sein.
Chef darf Status wissen
Und er habe die Verantwortung, seine Mitarbeiter und Kunden zu schützen.
Lügen haben schwere Konsequenzen
Den Vorgesetzten über eine - dann doch nicht durchgeführte - Impfung anzulügen, sei jedenfalls keine gute Idee. Dies könnte nicht nur zur Kündigung, sondern bei einer besonderen Gefährdungslage auch zur Entlassung führen, meinte Marhold heute im "Ö1-Morgenjournal".
Impf-Verweigerern könnte Kündigung drohen
Der Arbeitgeber könne auch eine Impfung einfordern, eine Weigerung könne im Extremfall die Kündigung zur Folge haben - allerdings erst dann, wenn alle anderen Möglichkeiten wie Trennwände, Einzelbüro oder Homeoffice ausgeschöpft seien.
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