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Arbeitsrechtler gibt Auskunft

Darf Arbeitgeber sich über Impfstatus informieren?

Lüge laut Experte Entlassungsgrund

symb_impfpass, symb_impfen, Corona-Impfung APA/GEORG HOCHMUTH
Laut Franz Marhold vom Institut für Arbeits- und Sozialrecht der WU haben Arbeitgeber das Recht, über den Impfstatus von Mitarbeitern informiert zu werden. (SYMBOLBILD)

Muss ich meinem Arbeitgeber darüber Auskunft geben, ob ich mich gegen das Coronavirus habe impfen lassen? Franz Marhold, Leiter des Institutes für Arbeits- und Sozialrecht der WU Wien beantwortet diese Frage mit "ja". Die Details.

Der Arbeitgeber habe laut Marhold das gerechtfertigte Interesse über die Infektionsgefahr, die von einem Arbeitnehmer ausgeht, informiert zu sein.

Chef darf Status wissen

Und er habe die Verantwortung, seine Mitarbeiter und Kunden zu schützen.

Lügen haben schwere Konsequenzen

Den Vorgesetzten über eine - dann doch nicht durchgeführte - Impfung anzulügen, sei jedenfalls keine gute Idee. Dies könnte nicht nur zur Kündigung, sondern bei einer besonderen Gefährdungslage auch zur Entlassung führen, meinte Marhold heute im "Ö1-Morgenjournal".

Impf-Verweigerern könnte Kündigung drohen

Der Arbeitgeber könne auch eine Impfung einfordern, eine Weigerung könne im Extremfall die Kündigung zur Folge haben - allerdings erst dann, wenn alle anderen Möglichkeiten wie Trennwände, Einzelbüro oder Homeoffice ausgeschöpft seien.

(Quelle: APA)

Aufgerufen am 04.06.2023 um 01:10 auf https://www.salzburg24.at/news/oesterreich/impfstatus-muss-arbeitgeber-auskunft-bekommen-103783633

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