Erneute Anhörung

Inzestfall Amstetten: Keine Entscheidung über Verlegung von Josef F.

Dieses Foto zeigt Josef Fritzl bei einem Gerichtstermin. (ARCHIVBILD)
Veröffentlicht: 30. April 2024 09:27 Uhr
Im Inzestfall von Amstetten ist Josef F. heute erneut angehört worden. Eine Entscheidung über eine mögliche Verlegung des 89-Jährigen in den Normalvollzug ist aber noch nicht gefallen.

Der nach dem Inzestfall von Amstetten zu lebenslang verurteilte und in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher – nunmehr forensisch-therapeutisches Zentrum – eingewiesene Josef F. ist am Dienstag in Krems erneut angehört worden. Eine Entscheidung über die mögliche Verlegung vom Maßnahmen- in den Normalvollzug gab es nach dem Termin nicht. Diese werde schriftlich bekanntgegeben, sagte Verteidigerin Astrid Wagner. Der Beschluss dürfte ihr "in den nächsten Tagen zugehen".

Meldungsliste(1)(7).jpg APA/EVA MANHART
Verteidigerin Astrid Wagner im Rahmen der Anhörung von Josef F. bezüglich der Verlegung vom Maßnahmen- in den Normalvollzug, am Dienstag, 30. April 2024, in Stein. 

Wagner selbst geht weiter davon aus, dass Josef F. in den Normalvollzug entlassen wird. Der 89-Jährige selbst habe sich am Dienstagnachmittag nach der Anhörung "sehr dankbar" gezeigt.

Inzestfall Amstetten 2008 bekannt geworden

Die Causa Inzestfall Amstetten war Ende April 2008 bekannt geworden. Josef F. hatte seine Tochter 24 Jahre lang in einem Kellerverlies gefangen gehalten und mit ihr sieben Kinder gezeugt – eines starb nach der Geburt. Im März 2009 wurde der Angeklagte in St. Pölten zu lebenslanger Haft verurteilt, gleichzeitig wurde die Unterbringung im Maßnahmenvollzug aufgrund seiner Gefährlichkeit im Sinn des § 21 Absatz 2 StGB verfügt. Schuldig gesprochen wurde Josef F. wegen Mordes durch Unterlassung, Sklavenhandels, Freiheitsentziehung, Vergewaltigung, Blutschande sowie schwerer Nötigung und damit in allen Anklagepunkten.

(Quelle: apa)

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