Der Kärntner war 2005 mit fünf Freunden auf einem Segeltörn in der Türkei gewesen. Nach einem Landgang, bei dem einiges an Alkohol konsumiert wurde, verwechselte er das Segelboot und verirrte sich in die Schlafkoje eines älteren deutschen Ehepaars. Der Kärntner begann die schlafende, nackte Frau zu küssen und zu liebkosen. Die Deutsche stellte sich nach eigenen Angaben zuerst tot, begann dann aber doch zu schreien. Daraufhin flüchtete der Kärntner von dem Boot - ließ jedoch seine Unterhose und sein Handy zurück. So wurde er ausfindig gemacht.
Die Türkei hat den Kärntner in Abwesenheit zu dreieinhalb Jahren Gefängnis verurteilt, sagt sein Anwalt. In Österreich wurde der 44-Jährige im November vergangenen Jahres im Zweifel freigesprochen, die Staatsanwaltschaft kündigte aber Nichtigkeitsbeschwerde an. Der Freispruch ist daher nicht rechtskräftig.
Gradischnig will nun erreichen, dass die zuständige Staatsanwältin die Nichtigkeitsbeschwerde nicht ausführt. Dann würde das Urteil rechtskräftig und eine Auslieferung seines Mandanten in die Türkei abgewendet, so die Kalkulation des Anwalts. Dem widerspricht Markus Kitz, der Sprecher der Klagenfurter Anklagebehörde: "Die Rechtskraft des österreichischen Urteils ist für den internationalen Haftbefehl irrelevant."
Ein Sprecher des Außenministeriums bestätigte der APA die Verhaftung: "Wir prüfen derzeit die rechtlichen Grundlagen für den Haftbefehl und die Inhaftierung durch die italienischen Behörden." Mit der Familie und dem Anwalt des Betroffenen sei man in Kontakt.
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