Kein Einspruch

Strache akzeptiert erste Anklage in Spesencausa

Heinz-Christian Strache muss sich ein weiteres Mal vor Gericht verantworten. Die Staatsanwaltschaft Wien hat beim Straflandesgericht eine Anklageschrift wegen Untreue gegen den ehemaligen FPÖ-Obmann und Vizekanzler eingebracht. Im Bild: Heinz-Christian Strache anl. der Berufungsverhandlung nach Freisprüchen für Heinz-Christian Strache in Causa Asfinag, aufgenommen am Mittwoch, 26. Juli 2023, in Wien. (ARCHIVBILD)
Veröffentlicht: 12. November 2025 11:20 Uhr
Heinz-Christian Strache akzeptiert die erste Anklage in der sogenannten Spesencausa. Die Anwältin des Ex-FPÖ-Chefs bestätigte am Mittwoch, dass kein Einspruch eingelegt wird. Strache wird von der Staatsanwaltschaft Wien Untreue vorgeworfen. Er soll versucht haben, sich die Prämie einer FPÖ-Lebensversicherung auszahlen zu lassen, weist aber jede Schuld von sich.

Der frühere FPÖ-Obmann Heinz-Christian Strache akzeptiert die erste Anklage gegen ihn in der sogenannten Spesencausa. Es werde keinen Einspruch dagegen geben, teilte seine Anwältin am Mittwoch auf APA-Anfrage mit. Strache sowie einer weiteren Person werden von der Staatsanwaltschaft Wien Untreue vorgeworfen. Es geht um den Versuch, sich die Prämie einer durch die Wiener FPÖ abgeschlossenen Lebensversicherung auszahlen zu lassen. Strache weist jede Schuld von sich.

Laut Anklageschrift soll der Ex-FPÖ-Chef versucht haben, sich 300.000 Euro anzueignen. Die FPÖ Wien hatte 2007 eine Lebensversicherung auf zehn Jahre abgeschlossen, als versicherte Person war Strache als Landesparteiobmann eingesetzt worden. Im Falle seines Ablebens sollte die Familie des Obmannes abgesichert werden, im Erlebensfall war die FPÖ Wien bezugsberechtigt. Strache wird vorgeworfen, trotz Erlebens auf eine Auszahlung an ihn gedrängt zu haben. Dazu kam es allerdings nicht.

"Ich habe mir auch in diesem Zusammenhang zu keinem Zeitpunkt ein strafbares Verhalten zuschulden kommen lassen", hatte Strache bereits nach Bekanntwerden der Anklage gesagt. Die Lebensversicherung sei bereits 2001 für seinen damaligen Obmannvorgänger beschlossen, abgeschlossen und anschließend "auf Antrag meines Vorgängers und mit Beschlussfassung in zwei Phasen ordnungsgemäß auf mich als nachfolgenden Parteiobmann übertragen und weitergeführt" worden, schilderte er seine Sicht.

"Beinahe erleichternd"

Die Einspruchsfrist gegen die Anklage endet am Mittwoch. Laut Straches Verteidigerin Gunilla Prohart werde man keine Rechtsmittel einlegen. Somit ist die Anklage rechtskräftig. Der Ex-FPÖ-Chef hatte betont, es "als beinahe erleichternd" zu empfinden, dass die Causa nun vor einem unabhängigen Gericht verhandelt werden soll. Wann es zu einer Verhandlung kommt ist noch unklar. Die Staatsanwaltschaft Wien hatte zudem angekündigt, in weiteren Strängen der Spesenaffäre zu ermitteln.

Nach Bekanntwerden des Ibiza-Videos 2019 gab es Ermittlungen in diversen Causen. In zwei Punkten kam es bisher zu Anklagen und letztlich Freisprüchen. Beim Prikraf-Prozess ging es um vermuteten Gesetzeskauf in Zusammenhang mit einer Privatklinik. Strache und ein Mitangeklagter waren erst zu bedingten Haftstrafen verurteilt und später freigesprochen worden. Auch der Fall um vermeintliche Spenden an einen FPÖ-nahen Verein für einen Aufsichtsratsposten in der Asfinag endete mit einem Freispruch für den früheren Vizekanzler.

(Quelle: apa)

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