Das erstinstanzliche Urteil nach dem tödlichen Zwischenfall wollte der Kanzler nicht kommentieren. Man sei aber dafür verantwortlich, klare gesetzliche Regelungen zu schaffen. Die zuständigen Minister Josef Moser (Justiz) und Elisabeth Köstinger (Agrar, beide ÖVP) seien nun beauftragt, einen Vorschlag zu erarbeiten. Demnach soll es gesetzliche Nachschärfungen im Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuch und eventuell in Landesgesetzen geben, um das gute Miteinander auf den Almen weiterhin sicherzustellen. "Das ist im Interesse aller in einem Tourismusland", stellte Kurz fest.
Tiroler Grüne nehmen Köstinger in die Pflicht
Die Tiroler Grünen nahmen unterdessen Landwirtschaftsministerin Elisabeth Köstinger (ÖVP) in die Pflicht. Die Ministerin solle die gesetzlichen Rahmenbedingungen für die Almwirtschaft konkretisieren, verlangte LAbg. Georg Kaltschmid. Verbote lehnt die Öko-Partei ab. Es brauche gesetzliche Klarheit, welche Verwahrungspflichten Landwirte haben, so der Grüne Landwirtschaftssprecher: "Die Verhältnismäßigkeit und das Augenmaß sind hier ganz entscheidend." Zäune im alpinen Raum sollten jedenfalls nicht darunter fallen.
Die Bauernschaft brauche Rechtssicherheit, betonte Kaltschmid. Und zwar unabhängig davon, wie die weiteren Instanzen urteilen. Zudem erneuerte der Landtagsabgeordnete seine Forderung nach einem Notfallfonds aus den Mitteln der Landwirtschaftskammer.
Keine "Kurzschlussaktionen" nach Kuh-Urteil
Gar nichts hält Kaltschmid "Kurzschlussaktionen" wie Hunde- oder Mountainbikeverbote. Vielmehr sollte die Eigenverantwortung gestärkt werden. Die Grünen hofften beim heutigen Runden Tisch auf einen Schulterschluss aller Akteure.
(APA)
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