An sich gilt in der Arbeit derzeit generell die 3-G-Regel (geimpft, genesen, getestet - wobei hier ein Antigentest ausreicht). In den genannten Bereichen gilt zwar generell 2-G. Ungeimpfte und auch nicht genesene Mitarbeiter können aber alternativ einen PCR-Test mitbringen und müssen dann eine FFP2-Maske tragen.
3-G-Nachweis als Ausnahme möglich
In der am Montagabend von Mückstein veröffentlichten Novelle der erst am Montag in Kraft getretenen 5. COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung wird nun offenbar auf die aktuellen Engpässe bei der flächendeckenden Versorgung mit PCR-Tests eingegangen. Dort heißt es: "Kann glaubhaft gemacht werden, dass ein nach dieser Verordnung vorgeschriebener Nachweis einer befugten Stelle über ein negatives Ergebnis eines molekularbiologischen Tests auf SARS-CoV-2 aus Gründen der mangelnden Verfügbarkeit oder einer nicht zeitgerechten Auswertung nicht vorgewiesen werden kann, darf der Betreiber Mitarbeiter ausnahmsweise auch dann einlassen, wenn diese einen 3-G-Nachweis vorlegen. Dies gilt sinngemäß auch für den Betreiber."
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