Eine Frau war damals mit ihrem Wagen auf der Landesstraße 213 von Eisenstadt nach Stotzing unterwegs. Auf der kurvenreichen Strecke verlor der Pkw Öl. Drei Motorradfahrern wurde dies zum Verhängnis, sie stürzten auf der rutschigen Fahrbahn. Ein 22-jähriger Biker schlitterte in den Straßengraben. Er wurde mit dem Notarzthubschrauber ins Spital geflogen, erlag jedoch seinen Verletzungen.
Ursache für die Ölspur war laut Anklage, dass bei einem vor dem Unfall bei dem Pkw durchgeführten Tausch des Kühlers nicht die nötige Sorgfalt an den Tag gelegt worden sei. Nach dem Tausch seien Schlauchschellen und Verbindungsschläuche nicht ordnungsgemäß befestigt worden, so dass ein Schlauch herunterhing. Der Ölverlust auf der späteren Fahrt habe dazu geführt, dass die drei Motorradfahrer ins Schleudern gekommen und gestürzt seien.
Einem 42-jährigen Mechaniker, der die Reparatur durchgeführt haben soll, warf die Anlage fahrlässige Tötung unter besonders gefährlichen Verhältnissen und Gefährdung der körperlichen Sicherheit vor. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Der Beschuldigte erbat Bedenkzeit, seitens der Staatsanwaltschaft gab es keine Erklärung.
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