Die neue 15a-Vereinbarung zu den Kindergärten sieht vor, dass der Bund den Ländern in den fünf Kindergartenjahren 2022/23 bis 2026/27 pro Jahr 200 Mio. Euro für frühe Sprachförderung und Ausbau des Angebots (jeweils mit 52,5 Prozent Kofinanzierung des Landes) sowie das Gratis-Pflichtkindergartenjahr zur Verfügung stellt.
Flexiblere Öffnungszeiten in Kindergärten
Mit dem Geld soll vor allem das Angebot für Unter-Dreijährige und in unterversorgten Regionen ausgebaut werden. In einem ersten Schritt soll bis Sommer 2023 ein Drittel der Unter-Dreijährigen einen Kindergarten besuchen und bei den Älteren sollen 52,8 Prozent der Plätze dank flexiblerer Öffnungszeiten mit einer Vollbeschäftigung der Eltern vereinbar sein. In dem Vertrag wurde außerdem festgehalten, dass die Länder einen Vorschlag für gemeinsame Qualitätsmindeststandards in bestimmten Bereichen erarbeiten sollen. Zuletzt war vor allem Personalmangel in Kindergärten ein großes Problem.
Mehr Geld für Administration an Schulen
Für die Pflichtschulen wird es laut Ministerratsvortrag ebenfalls mehr Mittel geben. Zuletzt gab es über ein befristetes AMS-Projekt bereits zusätzliche Administrativkräfte für die Pflichtschulen. 400 Stellen seien so vermittelt worden, das sei ein Ausbau um 50 Prozent. Ab 2023/24 sollen dauerhaft zwei Drittel der Kosten für die Sekretariatskräfte aus dem Finanzausgleich bedeckt werden, maximal 15 Mio. gibt es dafür pro Schuljahr für die Länder.
7 Mio. Euro für psychosoziale Unterstützung
Außerdem stellt der Bund über den Finanzausgleich bis zu 7 Mio. Euro für psychosoziales Unterstützungspersonal zur Verfügung, wobei die Länder hier die Hälfte der Personalkosten selbst tragen müssen. Damit könne die Zahl der Schulsozialarbeiter im Vergleich zum letzten Schuljahr auf bis zu 240 verdoppelt werden, heißt es im Ministerratsvortrag. Zuletzt war die Kofinanzierung über das nun auslaufende Bildungsinvestitionsgesetz gelaufen.
Auch der während der Coronapandemie ins Stocken geratene Ausbau der Plätze an ganztägigen Schulen soll in Schwung gebracht werden. Bis 2024/25 sollen 230.000 Plätze zur Verfügung stehen, dieses Ziel hatte man sich ursprünglich bereits für Herbst 2022 gesetzt. Dafür soll es in den kommenden zwei Jahren 33 Mio. Euro zusätzlich für Bestand und Ausbau geben, gemeinsam mit den nicht abgerufenen Mitteln stehen demnach bis 2024 insgesamt rund 140 Mio. Euro zur Verfügung.
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