Amtspflicht verletzt?

Eltern der Opfer wollen Staat nach Grazer Amoklauf verklagen

Ein Polizist vor der Schule in Graz, in der ein Amoklauf im Juni 2025 mehrere Tote und Verletzte forderte. (ARCHIVBILD)
Veröffentlicht: 12. November 2025 07:21 Uhr
Die Angehörigen von sieben Opfern des Amoklaufs in Graz im Juni wollen die Republik wegen Amtspflichtverletzung haftbar machen. Ihre Anwältin Karin Prutsch-Lang kündigte an, in den nächsten Tagen ein Schreiben an die Finanzprokuratur zu richten. Zentrale Vorwürfe sind das Nichtweiterleiten eines heerespsychologischen Gutachtens und das blinde Vertrauen der Bezirksbehörde in einen Multiple-Choice-Test bei der Erteilung einer Waffenbesitzkarte.

Die Eltern von sieben beim Amoklauf im Juni in Graz getöteten Schülern wollen mit Amtshaftungsklage gegen die Republik Österreich vorgehen. Sie werden von der Grazer Anwältin Karin Prutsch-Lang vertreten und diese will in den kommenden Tagen ein entsprechendes Schreiben an die Finanzprokuratur schicken, kündigte sie am Dienstag in einer Presseaussendung an. Entscheidend sind dabei wohl die Umstände des Waffenbesitzes des Täters.

Der 21-jährige ehemalige Schüler, der neun Schüler und eine Lehrerin getötet hatte, hatte seine Waffen legal besessen. Und das, obwohl er zuvor bei der Stellungsprüfung beim Bundesheer aus psychologischen Gründen als untauglich für den Dienst an der Waffe beurteilt worden war. Daran knüpft nun die Juristin Prutsch-Lang an. "Indem das Bundesheer ein bekanntes, sicherheitsrelevantes Gutachten nicht weiterleitete und sich dabei auf 'datenschutzrechtliche Gründe' stützte, wurde die Waffenbehörde daran gehindert, ein vollständiges Bild von der psychischen Eignung des Antragstellers zu gewinnen. Dieses Unterlassen stellt eine schuldhafte Amtspflichtverletzung dar", heißt es in dem Aufforderungsschreiben, das bereits vorbereitet am Tisch der Anwältin liegt.

Kritik an Multiple-Choice-Test

Zwei Unterschriften der Eltern fehlen noch bei der Letztfassung des Schreibens. Diese erwartet die Juristin dieser Tage. Danach geht der Brief an die Finanzprokuratur, quasi der Anwalt der Republik, bestätigte sie Dienstagabend entsprechende Medienberichte.

Die Klage stützt sich nicht nur auf das Heeresgutachten. Es geht auch um den Test der Bezirkshauptmannschaft: Das Ausstellen einer Waffenbesitzkarte durch die Bezirksverwaltungsbehörde sei ebenso "rechtswidrig und schuldhaft". Denn bei der Entscheidung habe man sich "ausschließlich auf einen offensichtlich dafür ungeeigneten Multiple-Choice-Test verlassen". Man habe verabsäumt, weitere Erhebungen zu machen oder sich auch nur mit dem Test "kritisch auseinanderzusetzen".

(Quelle: apa)

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