Wäre der 28-Jährige zurechnungsfähig gewesen, wäre er wegen versuchten Mordes verurteilt worden. Alle acht Laienrichter beantworteten die entsprechende Hauptfrage mit Ja.
Messerattacke: Angeklagter hat paranoide Schizophrenie
Der Betroffene soll auf seine 25 Jahre alte Lebensgefährtin am 17. September 2018 im Vorraum der gemeinsamen Wohnung in Tulln mit einem Küchenmesser mit einer Klingenlänge von rund zehn Zentimetern losgegangen sein. Drei Mal stach der 28-Jährige der Anklage zufolge auf den Brustkorb des Opfers ein, die Halsgegend traf er einmal. Zudem wurde die Partnerin des Betroffenen am Kopf und am rechten Zeigefinger verletzt, hieß es im medizinischen Gutachten. Die Frau flüchtete und wurde mit lebensbedrohlichen Schnitt- und Stichverletzungen ins AKH Wien eingeliefert.
Der psychiatrische Sachverständige bescheinigte dem Betroffenen eine paranoide Schizophrenie, die wenige Tage "vor dem gegenständlichen Ereignis ausgebrochen ist". Die "schwere psychische Störung" habe sich dahin gehend geäußert, dass der Betroffene hochgradige Angst und paranoide Vorstellungen gehabt habe, sagte der Gutachter. Aktuell zeige sich der 28-Jährige bereit dazu, eine Behandlung durchführen zu lassen. Mithilfe der Medikation sei sein Seelenleben "weitgehend geordnet". Der Gutachter empfahl daher die bedingte Nachsicht der Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher.
Alkohol- und Suchtgiftverbot für 28-Jähirgen
Das Gericht sei bei der Entscheidung "dem Kalkül des Sachverständigen gefolgt", das dem 28-Jährigen einen Behandlungserfolg bescheinigt habe, sagte der vorsitzende Richter. Der Betroffene sei im Bezug der Krankheit einsichtig, die Deliktsaufarbeitung sei "bereits zu einem guten Stück" geschehen. Zudem sei der 28-Jährige "verlässlich und paktfähig, was die Einnahme der Medikamente betrifft".
Der Betroffene wurde angewiesen, sich einer ambulanten Behandlung in einer betreuten Wohneinrichtung zu unterziehen. Weiters muss er die fachärztlich erforderliche Kontrolle sowie die Einnahme der verordneten Medikamente nachweisen und sich in psychosoziale Behandlung begeben. Für den Mann gilt laut dem vorsitzenden Richter in der Probezeit ein striktes Alkohol- und Suchtgiftverbot, zudem wurde Bewährungshilfe angeordnet.
(APA)
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