Dies sieht eine entsprechende Gesetzesnovelle vor, die Bildungsminister Heinz Faßmann (ÖVP) zur Begutachtung ausgesendet hat. Durch diese soll das derzeitige Privatuniversitätengesetz (PUG) durch ein Privathochschulgesetz (PHG) ersetzt werden.
Privathochschule mit mindestens drei Studien
Künftig soll bei der ersten Akkreditierung einer Einrichtung der Titel "Privathochschule" vergeben werden. Voraussetzung dafür ist ein Mindeststudienangebot von jedenfalls drei mindestens dreijährigen Studien sowie zwei darauf aufbauenden Studien. Nötig ist unter anderem noch ein "dem internationalen Standard entsprechendes, wissenschaftliches oder künstlerisch ausgewiesenes Lehr- und Forschungspersonal" sowie die Verbindung von Forschung und Lehre.
Mit Upgrade zur Privatuniversität
Bei der Verlängerung der Akkreditierung muss sich die Privathochschule dann entscheiden, ob sie eine solche bleibt oder sich um eine Art Upgrade zur Privatuniversität bemüht. In diesem Fall muss sie zusätzlich eine "Mindestanzahl an hauptberuflichen und nach international kompetitiven Standards besetzten Professuren", gewisse Forschungsleistungen und Nachwuchsfördermaßnahmen nachweisen sowie die Voraussetzungen zur Akkreditierung eines Doktoratsstudiums erfüllen.
Erst mit der Akkreditierung als Privatuniversität kann die Einrichtung dann etwa Doktoratsstudien anbieten bzw. die Bezeichnung "Privatuniversität" (oder "private university") in ihrem Namen tragen.
Derzeit anhängige Verfahren nach dem Privatuniversitätengesetz können noch bis Ende September 2021 nach den bisherigen Bestimmungen abgeschlossen werden. Für bereits akkreditierte Privatunis ändert sich vorerst nichts - sie müssen die neuen gesetzlichen Bestimmungen aber spätestens Ende 2023 anwenden.
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