"In der Inseratenaffäre liegen bei der vor kurzem festgenommen Person, die zum Zeitpunkt der Festnahme angenommenen Haftgründe nicht mehr vor", sagte ein WKStA-Sprecher der APA. Deswegen habe die WKStA vor Ablauf der 48 Stunden-Frist keinen U-Haft-Antrag gestellt.
Meinungsforscherin in ÖVP-Ermittlungen verstrickt
Auf die Frage, ob es seit der Festnahme grundsätzlich weitere Ermittlungsschritte von der WKStA gegeben habe, meinte der Sprecher, dass in diesem Ermittlungsstadium die Ermittlungen nicht still stünden, "weitere Zwangsmaßnahmen jedoch nicht gesetzt wurden".
B. war Dienstagfrüh an ihrer Privatadresse wegen Verdunkelungsgefahr festgenommen worden, wobei die Festnahmeanordnung ein Richter bewilligt hatte (wir haben berichtet). Im Anschluss soll sie - offiziell nicht bestätigten - Informationen der APA zufolge im Bundesamt zur Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung (BAK) vernommen worden sein.
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