Dies bestätigte der Sprecher der Innsbrucker Anklagebehörde, Hansjörg Mayr, dem "Ö1"-Mittagsjournal am Donnerstag.
Richterin folgt Strafantrag nicht
Die Richterin war am Mittwoch dem Strafantrag der Ankläger nicht gefolgt. Pilnacek habe zwar Informationen über Ermittlungen gegen eine Journalistin der Tageszeitung "Die Presse" sowie das geplante Vorgehen der Staatsanwaltschaft an eine andere Journalistin weitergegeben. Dadurch seien aber weder öffentliche noch private Interessen verletzt worden.
"Sehen privates Interesse verletzt"
Diese Ansicht teilt die Innsbrucker Anklagebehörde jedoch nicht, so Mayr: "Und zwar sehen wir als öffentliches Interesse, dass grundsätzlich eine Anfangsverdachtsprüfung nicht öffentlich erfolgen soll, und daher eben das Geheimnis zu wahren ist. Und weiters sehen wir auch ein privates Interesse verletzt, nämlich dass grundsätzlich eine angezeigte Person ein Interesse daran hat, dass nicht berichtet wird, dass sie angezeigt wurde", argumentierte der Sprecher der Innsbrucker Staatsanwaltschaft.
Weitere Ermittlungen gegen Pilnacek
Neben diesem Verfahren und einem Disziplinarverfahren laufen gegen Pilnacek noch weitere Ermittlungen - darin geht es unter anderem auch um die Weitergabe von Informationen aus Strafverfahren.
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