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Urteil nicht rechtskräftig

Pilnacek in Amtsgeheimnis-Verfahren freigesprochen

Justiz-Sektionschef vor Straflandesgericht Wien

Der suspendierte Justiz-Sektionschef Christian Pilnacek ist am Mittwoch im Wiener Straflandesgericht vom Vorwurf der Verletzung des Amtsgeheimnisses freigesprochen worden. Er habe zwar Infos über Ermittlungen gegen eine Journalistin sowie das geplante Vorgehen der Staatsanwaltschaft weitergegeben – allerdings seien dadurch weder öffentliche noch private Interessen gefährdet worden, so Richterin Julia Matiasch. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Ausgangspunkt der Anklage war eine Anzeige der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) gegen die "Presse"-Redakteurin Anna Thalhammer wegen eines von dieser verfassten kritischen Artikels. Pilnacek gab dies laut Chatverläufen einer Redakteurin des "Kurier" bekannt- und auch, dass die Staatsanwaltschaft Wien von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens absehen werde.

Chats kommen ans Tageslicht

Die Staatsanwälte Georg Schmid-Grimburg sowie Andreas Leo räumten in ihren Vorträgen ein, dass die Anzeige der WKStA "überzogen" gewesen sei und die Strafverfolger "dünnhäutig" agiert hätten. Allerdings sei das Verfahren ohnehin eingestellt worden. Pilnacek sei es bei der Weitergabe der Information darum gegangen, dieses "Insiderwissen" zu seinem privaten Vorteil zu verwenden – und zwar um der WKStA zu schaden, mit der er seit längerem im Clinch gelegen sei, so Schmid-Grimburg.

Belegt sei dies durch die Chatverläufe: So habe Pilnacek etwa geschrieben "Da zeige ich Ihnen etwas, was so erbärmlich ist" oder "Bin noch am Überlegen, was ich mit diesem Wissen machten möchte". Woher er die Anzeige überhaupt hatte, wurde im Verfahren nicht geklärt - Pilnacek verweigerte dazu Angaben. Die Ankläger gehen jedenfalls davon aus, dass der Sektionschef diese aus der Oberstaatsanwaltschaft (OStA) Wien erhalten hat, da der Leak an Pilnacek unmittelbar nach Vorlage des Aktes an die OStA erfolgte.

Pilnacek räumt Weitergabe ein

"Ja, mir ist das passiert", räumte Pilnacek vor Gericht die Weitergabe der Info ein. Er habe aber darauf gedrängt, dass die Information nicht unmittelbar veröffentlicht wird - sondern erst nach Abschluss des Verfahrens und Verständigung Thalhammers. Das habe die "Kurier"-Journalistin auch zugesichert.

Als Motivation für die Weitergabe habe auch nicht die Schädigung der WKStA gedient, betonte Pilnacek. Ja, er sei über die Anzeige gegen Thalhammer empört gewesen - hätte er der WKStA aber schaden wollen, hätte er auf eine unmittelbare Veröffentlichung gedrängt. In dem Chat bzw. darauffolgenden Gespräch mit der Journalistin sei es um eine grundsätzliche Frage gegangen, die ihn schon sein ganzes Berufsleben beschäftige: "Wie geht die Justiz mit Kritik um?"

Justiz-Sektionschef vor Gericht

Pilnaceks Anwalt Rüdiger Schender meinte, die Informationsweitergabe sei allein schon dadurch gerechtfertigt gewesen, dass es ein öffentliches Interesse an der Berichterstattung gegeben habe – nämlich weil das Vorgehen der WKStA ein strukturelles Problem der Justiz darstelle und ein "Anschlag auf die Pressefreiheit" sei. Eine ähnliche Aussage Pilnaceks quittierte Leo damit, dass "es nicht sehr authentisch wirkt, wenn er (Pilnacek, Anm.) versucht, sich als Wahrer der Rechtsstaatlichkeit hervorzutun" und verwies indirekt auf Pilnaceks Chat-Aussagen über den Verfassungsgerichtshof (VfGH) und VfGH-Richterinnen.

Die Richterin sah in ihren Urteilsausführungen zwar die Geheimnis-Weitergabe erfüllt und folgte auch dem Argument des öffentlichen Interesses an der Publikmachung des WKStA-Vorgehens nicht. Es seien aber nicht alle Tatbestandsmerkmale erfüllt: Für eine Verurteilung müsse nämlich die Weitergabe dieses Amtsgeheimnisses dazu "geeignet sein, ein öffentliches oder ein berechtigtes privates Interesse zu verletzen".

Urteil noch nicht rechtskräftig

"Die Tatsache, dass ein Ermittlungsverfahren nicht öffentlich abzulaufen hat, ist nicht gleichzusetzen damit, dass dieses geheim zu sein hat", meinte Matiasch. Nur wenn das Verfahren dadurch erschwert oder verunmöglicht werde, sei dieses öffentliche Interesse verletzt. Die Fähigkeit der Justiz, objektive Entscheidungen zu treffen, sei nicht beeinträchtigt worden. Sie könne daher keine Gefährdungseignung erblicken – und für eine Schädigung Thalhammers (die via Twitter für einen Freispruch Pilnaceks plädiert hatte) habe der Vorsatz gefehlt. "Ich habe den Eindruck, dass Sie der Überzeugung waren, im Interesse der Frau Thalhammer zu handeln", so Matiasch. "Sie haben sich hinreißen lassen, dass Sie ihr was erzählen, haben aber dann doch drauf hingewirkt, dass nichts an die Öffentlichkeit dringt."

Da die Staatsanwaltschaft keine Erklärung abgab, ist das Urteil nicht rechtskräftig. Neben diesem Verfahren laufen gegen Pilnacek noch weitere Ermittlungen – darin geht es unter anderem auch um die Weitergabe von Informationen aus Strafverfahren.

(Quelle: APA)

Aufgerufen am 01.12.2023 um 02:17 auf https://www.salzburg24.at/news/oesterreich/pilnacek-in-amtsgeheimnis-verfahren-freigesprochen-111837958

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