Im Rahmen von Settlementgesprächen mit der BWB, unter Einbeziehung des Bundeskartellanwalts, habe die Porr AG ein Anerkenntnis abgegeben, wodurch sich der Konzern wegen Absprachen in der Bauwirtschaft zur Zahlung einer Geldbuße in Höhe von 62,35 Mio. Euro verpflichte, gaben die Wettbewerbshüter bekannt. In weiterer Folge werde die BWB "den Geldbußenantrag beim Kartellgericht konkretisieren".
Illegale Preisabsprachen
Im Frühjahr 2017 hatte die Bundeswettbewerbsbehörde im Rahmen ihrer Ermittlungen zu möglichen illegalen Preisabsprachen in der Bauwirtschaft Hausdurchsuchungen durchgeführt und dabei auch umfangreiches Datenmaterial sichergestellt.
Ermittlungen gegen Porr und weitere Unternehmen
Im Herbst 2019 ergingen laut BWB die ersten Mitteilungen der Beschwerdepunkte an die betroffenen Unternehmen. Dabei handelte es sich um einen förmlichen Schritt der Wettbewerbshüter, mit dem die Unternehmen schriftlich über die gegen sie vorliegenden Beschwerdepunkte in Kenntnis gesetzt wurden. "Gegen zahlreiche weitere beteiligte Unternehmen laufen Ermittlungen, die zeitnah zu weiteren Anträgen führen werden", so die Behörde.
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