Zu einem Abschuss kommt es aber erst dann, wenn weitere Risse durch diesen Wolf eindeutig genetisch festgestellt werden.
Problemwolf-Verordnung sorgt für Diskussionen
"Vorgesehen ist für diesen Fall, dass ein mit 60 Tagen befristeter Entnahmebescheid für einen definierten räumlichen Bereich erlassen wird", hieß es in einer Aussendung des Landes. Rund um die Erlassung der Verordnung ist es hinter den Kulissen offenbar zu einigen kontroversen Diskussionen zwischen den Koalitionären gekommen, wie die "Tiroler Tageszeitung" berichtete. So sollen die Grünen noch ergänzende Klarstellungen und Informationen vor ihrer Unterschrift gefordert haben.
Zuletzt pochte Landeshauptmann Günther Platter (ÖVP) auf eine grüne Zustimmung und führte den entsprechenden Landtagsbeschluss an: "Ein Problemwolf muss entnommen werden. Ich stehe hinter den betroffenen Bauern." Auch im ÖVP-Bauernbund rumorte es zuletzt aufgrund der in Tirol ständig virulenten Thematik Wolf. Von beständigem Druck von Funktionären auf die Spitze, an der Landeshauptmannstellvertreter Josef Geisler (ÖVP) steht, war die Rede. Viele in der Bauernschaft kritisierten vor allem die mangelnde rechtliche Möglichkeit, die Tiere abzuschießen.
"Entnahme" bei Gefährdung von Weidetieren
Die Begründung des installierten Kuratoriums für eine "Entnahme" hatte auf Gefährdung von Weidetieren und landwirtschaftlicher Kulturen gelautet. Auf das Konto des Wolfs, der im vorderen Ötztal herumzieht, sollen rund 50 Risse gehen.
Änderung des Almschutz- und Jagdgesetzes
Um eine leichtere Entnahme von Problemwölfen zu ermöglichen, hatte der Landtag im Juli eine Änderung des Tiroler Almschutz- und Jagdgesetzes beschlossen. Konkret wurde das fünfköpfiges Fachkuratorium "Wolf-Bär-Luchs" eingerichtet, das über den Umgang mit auffälligen Tieren entscheiden soll. Es soll unabhängig und weisungsfrei arbeiten. Die vom Kuratorium ausgearbeitete Empfehlung dient als bindende Grundlage für rechtliche Maßnahmen seitens der Landesregierung durch Verordnung und Bescheid. Außerdem wurde im Sommer in Tirol beschlossen, das Almgebiet auf seine Tauglichkeit hinsichtlich Herdenschutz zu beurteilen. Es soll kategorisiert und bestimmt werden, wo Herdenschutz möglich ist, wo nur bedingt und wo nicht.
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