Der Prozess um Vergewaltigung mit Todesfolge und schweren sexuellen Missbrauch im Fall eines getöteten 13-jährigen Mädchens ist am Mittwoch am Wiener Landesgericht mit der Beschuldigteneinvernahme der Zweit- und Drittangeklagten fortgesetzt worden. Drei junge Männer afghanischer Abstammung im Alter zwischen 19 und 23 Jahren müssen sich vor einem Schwurgericht verantworten.
13-Jährige tot an Baum gefunden
Das Mädchen, das mit den Männern in die Wohnung mitging und unter Drogen gesetzt worden sein soll, wurde am 26. Juni 2021 von Passanten auf einem Grünstreifen in Wien-Donaustadt leblos aufgefunden. Für den ältesten Angeklagten, der im Tatzeitraum über 21 und somit erwachsen war, geht es im Fall eines Schuldspruchs um zehn bis 20 Jahre oder lebenslang. Die beiden anderen müssten mit bis zu 20 Jahren rechnen.
Angeklagter bekennt sich teilweise schuldig
Am ersten Verhandlungstag am Dienstag hatte sich der Erstbeschuldigte, ein mittlerweile 23-Jähriger, teilweise schuldig bekannt. Er gab an, nicht gewusst zu haben, dass das Mädchen erst 13 Jahre alt sei. Er habe angenommen, dass sie bereits ein Alter von 18 Jahren erreicht habe. Deswegen bekannte er sich des schweren sexuellen Missbrauchs von Unmündigen für schuldig. Die sexuellen Handlungen seien freiwillig geschehen, behauptete er. Mit ihrem Tod will er nichts zu tun haben.
Getötete 13-Jährige: Angeklagte beschuldigen einander
Wer der 13-Jährigen den Drogencocktail – die Staatsanwaltschaft geht von insgesamt sieben Ecstasy-Tabletten aus, eine soll das Mädchen im Vorfeld freiwillig genommen haben – verabreicht hat, ist die zentrale Frage in der Verhandlung. Auch am zweiten Verhandlungstag beschuldigten sich die Männer gegenseitig. Und jeder der Angeklagten will dem sterbenden Mädchen Erste Hilfe geleistet haben. Ein am ersten Verhandlungstag angekündigtes Geständnis fand dann nicht statt.
Angeklagter mehrfach vorbestraft
Der Zweitangeklagte, dessen Anwalt Thomas Nirk ein Geständnis angekündigt hatte, relativierte das avisierte Schuldbekenntnis. „Stimmt das, was Ihnen vorgeworfen wird?“, fragte Richterin Anna Marchart. „Es stimmt nicht, aber ich fühle mich schuldig“, sagte der mittlerweile 19-Jährige, der in der Tatortwohnung gewohnt hatte. Er habe den Drittangeklagten, der behauptet, der Freund der 13-Jährigen gewesen zu sein, am Schwedenplatz getroffen. Dieser habe ihn gebeten, mit „meiner Freundin“ in die Wohnung des 19-Jährigen in die Donaustadt fahren zu dürfen. Auf die Frage der Schwurgerichtsvorsitzenden, ob im Vorfeld über Drogen geredet wurde, meinte er: „Ich schwöre, ich wusste nichts. Hätte ich gewusst, dass sie Drogen bei sich haben, hätte ich sie nicht in die Wohnung gelassen“, sagte der 19-Jährige, der bereits mehrfach wegen Drogendelikten vorbestraft ist.
Auch der Drittangeklagte bekannte sich teilweise schuldig, wobei er dann nichts über sein Schuldeingeständnis sagte. Er habe das Mädchen über soziale Medien kennengelernt, 25 bis 26 Tage vor der Tat. Zweimal habe er sich mit der 13-Jährigen im Beisein einer Freundin getroffen, zweimal sei das Mädchen mit zu ihm nach Hause gekommen. „Beim nächsten Treffen ist das dann passiert“, sagte der mittlerweile 20-Jährige.
Die Verhandlung wurde am Nachmittag auf den Donnerstag vertagt. Da wird die Befragung des Drittangeklagten fortgesetzt. Danach werden fünf Gutachter zu Wort kommen.
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