Die Arbeiterkammer sieht mit dem Ende der Quarantäne-Regelung für Corona-Infizierte zahlreiche arbeitsrechtliche Probleme auf die Unternehmen zukommen. Viele Fragen seien noch ungeklärt, die Vorgaben der Regierung zu ungenau und Begriffe wie die Fürsorgepflicht müssten präzisiert werden. "Arbeitsrechtlich betritt man auf vielen Ebenen absolutes Neuland und verlagert die Rechtsauslegung in die Betriebe", sagte AK-Arbeitsrechtsexperte Philipp Brokes am Mittwoch.
Wann darf man als Corona-Infizierter zuhause bleiben?
So sei nach wie vor unklar, ab wann ein infizierter Mitarbeiter zu Hause bleiben könne und ab wann eine Krankschreibung nötig sei. Auch welche Ansprüche Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben, die im Betrieb mit positiv getesteten Kollegen konfrontiert sind, sei noch offen. Vor allem Mitarbeiter mit Vorerkrankungen oder in einem Großraumbüro seien darauf angewiesen, dass der Arbeitgeber seiner Schutzpflicht nachkomme.
Es müssten daher klare und nachvollziehbare Rahmenbedingungen geschaffen und die "sehr allgemein formulierte Fürsorgepflicht" des Arbeitgebers präzisiert und werden, um "daraus erwachsende Haftungsfälle zu vermeiden und sicheres Arbeiten zu ermöglichen", fordert Brokes.
Viele offene Fragen nach Quarantäne-Ende
Weiters müsse die Regierung vor Inkrafttreten der Verordnung klären, inwieweit der Arbeitgeber die Belegschaft über Corona-Positive im Betrieb informieren müsse oder wie verkehrsbeschränkte Personen regelmäßig trinken sollen, obwohl sie ihre Maske nicht abnehmen dürfen. Weitere offene Fragen ergeben sich für die AK auch im Zuge einer Betreuungspflicht für positiv getestete Kinder, nachdem die Regelung für die Sonderbetreuungszeiten mit Juli ausgelaufen sind.
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