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Viele Fragen offen

"Reintesten" im Nationalrat beschlossen

Keine Ausnahme der Gastronomie

Alle Fraktionen außer die FPÖ haben in der heutigen Nationalratssitzung dem Entwurf zugestimmt, negative Corona-Tests zur Voraussetzung für den Besuch von Veranstaltungen oder Hotels zu machen. Einige Fragen sind aber noch offen.

Auch in der Gastronomie können entsprechende Regelungen eingeführt werden. Vieles bleibt aber noch offen, da dem Gesundheitsminister am Verordnungsweg einiger Spielraum eingeräumt wird.

"Reintesten" erst nach Lockdown-Ende

Freilich muss der Lockdown überhaupt erst aufgehoben werden, damit es die Möglichkeit zum "Reintesten" gibt. Allzu zuversichtlich klang da Gesundheitsminister Rudolf Anschober (Grüne) in der Debatte zum Antrag im Nationalrat nicht. Der Ressortchef verwies auf die Bedeutung der britischen Variante des Virus: "Diese Mutation hat enormes Potenzial in sich."

Selbsttests für daheim auch gesetzlich verankern

Gleichzeitig gestand Anschober ein, dass man nicht immer nur mit Ver- und Geboten arbeiten könne, sondern der Bevölkerung auch innovative Technologien zum Testen zur Verfügung stellen müsse. Daher etabliere man nun jene Tests, die man auch selbst daheim abnehmen kann, auch gesetzlich. 

Gastronomie nicht ausgenommen

Was das "Reintesten" direkt angeht, betonte Anschober, dass die Gastronomie eben nicht ausgenommen sei. In welchen Bereichen man diese Option per Verordnung ziehen werde, hänge vom Verlauf der Pandemie ab.

Die SPÖ war es ja gewesen, die auf Ausnahmen für die Wirte gedrängt hatte. Obwohl dies nicht gelungen ist, wird man zustimmen, womit eine Blockade im Bundesrat diesmal kein Thema ist. 

SPÖ kritisiert Test-Chaos

Gesundheitssprecher Philip Kucher (SPÖ) sparte dennoch nicht mit Kritik. Er sprach von einem "Test-Chaos", das die Regierung verursacht habe und einem mangelhaften Schutz der Altenheime. Seine Parteichefin Pamela Rendi-Wagner (SPÖ) hatte davor in einer Aussendung begrüßt, dass es endlich eine umfassende vernünftige Teststrategie gebe.

NEOS skeptisch

Sachte Zustimmung kam von den NEOS, deren Gesundheitssprecher Gerald Loacker die Vorlage zwar nicht berauschend, aber besser und gezielter als die bisherigen Vorhaben nannte. Allerdings ist er skeptisch, dass das "Reintesten" überhaupt zur Anwendung kommt. Loacker sieht eine Scheindiskussion, "weil sie die Republik zugesperrt lassen wollen".

Diesen Verdacht äußerte auch der freiheitliche Gesundheitssprecher Gerhard Kaniak. Dabei zeige der Lockdown nicht einmal mehr Effekte, weil die Leute nicht mehr mitmachten. Zudem fragte er sich, wie man wohl kontrollieren wolle, dass sich jemand tatsächlich nach einem positiven Wohnzimmer-Test auch einem PCR-Test unterziehe, wie das im Gesetz vorgesehen ist.

ÖVP: "Freiheiten ermöglichen"

 VP-Gesundheitssprecherin Gaby Schwarz wies die Bedenken der Opposition zurück, kann auch keinen Generalverdacht gegen die Bevölkerung erkennen, wie das die FPÖ vermutet. Vielmehr schaffe man Bedingungen, um bis zu einer breiten Ausrollung der Impfungen gewisse Freiheiten zu ermöglichen.

Kleinere Änderungen

Im am Donnerstag fertig gestellten Abänderungsantrag sind noch einige kleinere Änderungen vorgenommen worden, wie etwa dass auch ein Heim-Test auf Corona jedenfalls mit einem qualitativ höher wertigen PCR-Test bestätigt werden muss. Auch wird klar gestellt, dass Dienstnehmern bei betrieblichen Tests keine Kosten entstehen sollen. Den Unternehmen wird ein Kostenzuschuss des Bundes zugesichert.

Keine Drei-Monats-Ausnahme

Weggefallen ist jener Passus, wonach man von einer Testpflicht für Veranstaltungsteilnahme ausgenommen ist, wenn man in den vergangenen drei Monaten eine Covid-Erkrankung überstanden hat. Dies sei mit Blick auf den sich laufend ändernden Stand der Wissenschaft notwendig, um dem Verordnungsgeber die notwendige Flexibilität einzuräumen, heißt es in den Erläuterungen zu dem Gesetzespaket. Ergänzend wird dafür klargestellt, dass auch ein positiver Antikörpertest einem Nachweis zu Grunde liegen kann.

Negative Corona-Tests als Eintrittskarte

Hauptstoßrichtung des Gesetzes ist, dass ein negatives Testergebnis künftig Voraussetzung für den Besuch von Veranstaltungen, Krankenhäusern und Hotels sein soll. Auch bestimmte Berufsgruppen mit viel Kundenkontakt und Schüler sollen sich regelmäßig testen lassen oder eine FFP2-Maske tragen müssen.

Kosten für E-Impfpass werden übernommen

Ebenfalls am Donnerstag beschlossen wurde die Übernahme der Kosten für die Implementierung des elektronischen Impfpasses. Die Österreichische Gesundheitskasse trägt demnach die Kosten für die Implementierung der entsprechenden Software in Arztpraxen und Primärversorgungszentren. Begrenzt ist dieses Kostenübernahme mit maximal 1.300 Euro. Das Geld wird der Kasse vom Bund ersetzt.

(Quelle: APA)

"Reintesten"-Antrag mit kleinen Änderungen fertig

coronavirus test maske Pixabay
(SYMBOLBILD)

Koalition und SPÖ haben sich jetzt auf jenen Gesetzesantrag geeinigt, der Corona-Tests zur Voraussetzung für den Besuch von Veranstaltungen oder Hotels machen kann. Dabei gibt es kleine Änderungen.

Auch in der Gastronomie können entsprechende Regelungen eingeführt werden. Vieles bleibt noch offen, da dem Gesundheitsminister am Verordnungsweg einiger Spielraum eingeräumt wird.

"Reintesten" wird diese Woche beschlossen

Immerhin steht nun fest, dass das "Reintesten" noch diese Woche vom Parlament durchgewunken wird. Die mögliche Blockade durch die Opposition im Bundesrat wird durch Zugeständnisse an die SPÖ durchbrochen.

Antrag enthält kleinere Änderungen

Im am Donnerstag fertig gestellten Abänderungsantrag sind noch einige kleinere Änderungen vorgenommen worden, etwa dass auch ein Heim-Test auf Corona jedenfalls mit einem qualitativ höher wertigen PCR-Test bestätigt werden muss. 

Gratis Tests in Unternehmen

Auch wird klar gestellt, dass Dienstnehmern bei betrieblichen Tests keine Kosten entstehen sollen. Den Unternehmen wird ein Kostenzuschuss des Bundes zugesichert.

Keine Drei-Monate-Regel bei bereits Erkrankten

Weggefallen ist jener Passus, wonach man von einer Testpflicht für Veranstaltungsteilnahme ausgenommen ist, wenn man in den vergangenen drei Monaten eine Covid-Erkrankung überstanden hat. Dies sei mit Blick auf den sich laufend ändernden Stand der Wissenschaft notwendig, um dem Verordnungsgeber die notwendige Flexibilität einzuräumen, heißt es in den Erläuterungen zu dem Gesetzespaket. Ergänzend wird dafür klargestellt, dass auch ein positiver Antikörpertest einem Nachweis zu Grunde liegen kann.

Negativer Corona-Test als Eintrittskarte

Hauptstoßrichtung des Gesetzes ist, dass ein negatives Testergebnis künftig Voraussetzung für den Besuch von Veranstaltungen, Krankenhäusern und Hotels sein soll. Auch bestimmte Berufsgruppen mit viel Kundenkontakt und Schüler sollen sich regelmäßig testen lassen.

 SPÖ-Chefin Pamela Rendi-Wagner begrüßte in einer Aussendung, dass es endlich eine umfassende vernünftige Teststrategie gibt. Neben dem Impfen sei viel Testen ein wichtiger Schlüssel, um sicher durch die nächsten Monate zu kommen. Es sei positiv, dass im Sinne des Gesundheitsschutzes hier gemeinsam ein gutes Paket geschnürt werden konnte und viele ihrer Vorschläge übernommen werden seien.

Aufgerufen am 21.03.2023 um 09:24 auf https://www.salzburg24.at/news/oesterreich/reintesten-nationalrat-ebnet-moeglichkeit-98352439

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